Kirchengem
einschaft,
die Verbindung der Parochianen einer Kirche, durch welche denselben gewisse Pflichten und Rechte, namentlich der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Gottesverehrung und an dem Gebrauch der Sakramente, zukommen;
dann Bezeichnung einer gesamten Religionsgesellschaft und der Zugehörigkeit zu dieser. Vgl. auch Kirche, besonders S. 748.