Kirchengem
einde,
die
Vereinigung der durch ein bestimmtes
Glaubensbekenntnis verbundenen
Personen für einen bestimmten
Ortsbezirk. Die Abgrenzung der Kirchengem
einde bedarf in
Deutschland
[* 2] allenthalben der Genehmigung des
Staates. Jede Kirchengem
einde hat einen oder mehrere
Pfarrer. Auf der Kirchengem
einde baut sich die
Synodalverfassung (s. d.) auf. In der kath.
Kirche ist die Gemeinde grundsätzlich nur grex audiens et obeoediens, doch hat z. B.
die neuere preuß. Gesetzgebung auch der katholischen Kirchengem
einde aktive Funktionen
der
Verwaltung übertragen (s. Kirchenvorstand). Kreissynode, Provinzialsynode, Generalsynode sind
grundsätzlich als Gemeindevertretung zu betrachten.