Kind
folgt
der
ärgern
Hand,
[* 2] s.
Ärgere Hand.
Kind folgt der ärgern Hand
8 Wörter, 46 Zeichen
Kind
folgt
der
ärgern
Hand,
[* 2] s.
Ärgere Hand.
Hand, im deutschen Recht bei nicht standesmäßigen Ehen Bezeichnung für den nicht ebenbürtigen Teil.
Für solche Ehen, welche ein Mitglied des hohen Adels mit einem Nichtmitglied desselben abschließt, also bei sogen.
Mißheiraten, gilt nämlich der Satz: »Das Kind folgt der ärgern
Hand«, d. h. es teilt den Rang und Stand des dem hohen Adel angehörigen
Parens nicht und ist namentlich nicht successionsberechtigt. S. Ebenbürtigkeit.
Nr. | Ergebnis | Ärgere Hand |
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1 | ma|chen <sw. V.; hat> [mhd. machen, ahd. mahhōn, urspr. = (den Lehmbrei zum Hausbau) kneten, ... |