Kinderarbeit.
Über die in der Industrie, die Übelstände derselben und die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung s. die Artikel »Industrielle Arbeiterfrage« und »Fabrikgesetzgebung«. In der Landwirtschaft hat die Kinderarbeit nicht die schlimmen Folgen wie in der Industrie. Sie findet vorzugsweise im Sommer statt und nur zu bestimmten Zeiten, namentlich während der Ernte und bei gutem Wetter, schädigt nicht die Gesundheit und die Moral. Dagegen hat sie den Vorteil, daß sie das Einkommen der Arbeiterfamilie erhöht, die Kinder frühzeitig an eine für ihre körperliche und geistige Ausbildung förderliche Thätigkeit gewöhnt. Aber eine mißbräuchliche Ausdehnung der Kinderarbeit kann auch hier stattfinden, namentlich auf Kosten der Schulbildung der Kinder. Dieser Übelstand kann indes leicht ohne Schädigung des landwirtschaftlichen Betriebes vermieden werden durch zweckmäßige Schulvorschriften und deren strenge Durchführung sowie durch eine obrigkeitliche Überwachung auch dieser Kinderarbeit.
Vgl. v. d. Goltz, Die ländliche Arbeiterfrage etc. (2. Aufl., Danz. 1874).