Kaufmannschaft
,
die örtliche
Vereinigung der ehrbaren Kaufleute (mit
Ausschluß der Minderkaufleute) zur Wahrung ihrer
handelsgewerblichen Interessen. In
Preußen,
[* 2] namentlich in den östl.
Provinzen, bildet die Kaufmannschaft
eine Korporation
mit landesherrlich genehmigtem
Statut. Ihr Vorstand sind in
Berlin
[* 3] und einigen andern
Städten die
Ältesten der Kaufmannschaft
, denen Funktionen
der Handelskammern (s.
Handels- und Gewerbekammern) zugewiesen sind. In
Hamburg
[* 4] heißt die
Vereinigung der Großkaufleute, aus
deren Mitte die Handelskammer gewählt wird, der Kaufmannskonvent oder Ein ehrbarer
Kaufmann. – In
Altona
[* 5] heißt die Institution, die die Interessen von
Handel, Schiffahrt und
Gewerbe vertritt, Königliches
Kommerzkollegium. Die Mitglieder
werden auf Lebenszeit vom Kollegium selbst gewählt und müssen vom Minister für
Handel und
Gewerbe bestätigt werden.