wirtschaftlich und nach gemeinem Sprachgebrauch derjenige, welcher den
Handel als seinen
Beruf, also als seine
Hauptbeschäftigung treibt. In diesem
Sinne bilden die Kaufleute einen
Stand, zu welchem auch die Handlungsgehilfen (s. d.)
gerechnet werden. Landesgesetzlich wurden früher zu den Kaufleuten die gerechnet, welche der
Kaufmannsgilde
angehörten; der
Code de commerce definiert im Art. 1: Sont commerçans ceux qui exercent des
actes de commerce et en font
leur profession habituelle, während die Engländer als Merchant die bezeichnen: who make it their living to buy and sell
by a continued assiduity or frequent negotiation in the mystery of merchandizing. In einem vornehmern
Sinne wird Kaufmann entgegengesetzt dem Handelsmann, Händler, Krämer,
Trödler, Kleinkaufmann, Minderkaufmann (s. d.). Noch vornehmer
wird der im Welthandel auftretende Großkaufmann als Kaufherr bezeichnet.
Sonst unterscheidet man die Kaufleute je nach der Art des
Handels (s. d.), welchen sie betreiben. Das
Deutsche
[* 3] Handelsgesetzbuch versteht unter Kaufmann im
Sinne seiner Bestimmungen den, welcher gewerbsmäßig (s. Handelsgewerbe)
Handelsgeschäfte (s. d.) im eigenen
Namen betreibt oder betreiben läßt, einschließlich der Handelsgesellschaften (s. d.).
in diesem
Sinne ist also nicht der Prokurist, der Handlungsgehilfe, der stille Gesellschafter, der
Aktionär, der Direktor
einer
Aktiengesellschaft als solcher, wohl aber der Teilhaber einer Offenen Handelsgesellschaft. in diesem
Sinne ist auch, wer die Handelsgeschäfte zwar gewerbsmäßig, aber als Nebenbeschäftigung betreibt, auch der
Staat, soweit
er gewerbsmäßig Handelsgeschäfte betreibt, z. B. als Eisenbahnbetriebsunternehmer, das
Deutsche Reich, soweit es die Post betreibt. in diesem
Sinne ist auch ein Unmündiger oder ein anderer
Handlungsunfähiger, sofern sein Vormund oder Pfleger in seinem
Namen Handelsgeschäfte gewerbsmäßig betreibt.
Über Frauen,
welche
Handel treiben, s. Handelsfrau. Aus
Gründen des öffentlichen
Rechts dürfen öffentliche
Beamte und Offiziere nicht
Kaufleute sein.
Beim Betriebe des
Handels unterliegt der Kaufmann im allgemeinen den Bestimmungen des
BürgerlichenRechts und desStrafrechts.
Auch die gesetzlichen Bestimmungen über den Konkurs und den strafbaren
Bankrott (s. d.) sind jetzt für Kaufleute dieselben
wie für Nichtkaufleute. Doch sind die kaufmännischen Rechtsbeziehungen im besondern Gegenstand des Handelsrechts (s. d.),
das in den meisten civilisierten
Staaten kodifiziert ist (s. Handelsgesetzbuch),
Über das Verhältnis des Kaufmann zu Fabrik und
Handwerk s.
Handel und Handelsgewerbe.Über die kaufmännischen Firmen und ihre Eintragung s. Firma und
Handelsregister.Über die Verpflichtung des Kaufmann zur
Buchführung s.
Buchhaltung und
Handelsbücher.
Über die Einrichtung besonderer
Gerichte für Handelssachen s. Handelsgerichte und Handelssachen (Kammer für).
Alexander, Dichter, geb. zu
Bonn,
[* 4] studierte daselbst die
Rechte, mit Vorliebe
jedoch mittelalterliche Litteratur und Geschichte, und veröffentlichte 1850 «Cäsarius
von Heisterbach», eine Monographie (2. Aufl., Köln
[* 5] 1862). In
Berlin
[* 6] setzte er seine
Studien fort und ward 1850
Archivar des
Fürsten Löwenstein zu Wertheim, wo er starb. Seit 1857 war Kaufmann vermählt mit der
Nürnbergerin Mathilde
Binder
(PseudonymAmaraGeorge), geb. der Dichterin der
«Blüten der Nacht» (Lpz. 1856),
der
«Indianermythen» (Düsseld. 1856),
sowie Verfasserin mehrerer
Romane und Novellen. K.s lebensfrische «Gedichte» (Düsseld.
1852, mit
Illustrationen von
Vautier),
«Mainsagen» (Aschaffenb. 1853),
besonders «Unter den Reben» (Berl. 1871) machten
ihn zu einem der beliebtesten Dichter des Rheinlandes. Mit seiner Gattin und Fr. Daumer gab er die «Mythoterpe»
(Lpz. 1858) heraus.
Christoph, herrnhutischer
Arzt, «der
Apostel der Geniezeit», geb. zu Winterthur, studierte
Arzneikunde
zu Bern.
[* 7] Von Lavater, der ihn gleich nach
Christus setzte, empfohlen, durchzog er 1776 in auffallender
Tracht
und mit affektiert einfacher und naturgemäßer Lebensweise
Deutschland,
[* 8] um sich nach dem dessauischen Philanthropin zu begeben,
wurde in
Weimar
[* 9] von dem
HerzogKarlAugust und
Goethe freundlich aufgenommen, von dem Dichter-Maler
Müller in seinem
«Faust» als
«Gottes Spürhund» persifliert, bald auch anderweitig in seiner Heuchelei und Renommisterei durchschaut und
abgewiesen. 1777 kehrte er in die
Schweiz
[* 10] zurück, führte dort ein patriarchalisches Leben und schloß sich der pietistischen
Richtung an; 1781 aber mußte er die
Schweiz verlassen, ging nach
Schlesien,
[* 11] lebte von 1782 bis 1786 als
Arzt in
Neusalz, später
in
Berthelsdorf und Herrnhut, und starb inBerthelsdorf. –
GeorgHeinrich, Geschichtschreiber, geb. zu Münden, studierte in
Halle
[* 12] und Göttingen
[* 13]
Philologie
und Geschichte, war von
Ostern 1865 bis Herbst 1872
Lehrer am Gymnasium in Göttingen, dann
Lehrer und später Oberlehrer am
Lyceum zu
Straßburg;
[* 14] 1888 wurde er als Professor für Geschichte an die
Akademie zu
Münster,
[* 15] 1891 an die
UniversitätBreslau
[* 16] berufen.
Außer der Dissertation «Die Werke des
Cajus Sollius
Apollinaris Sidonius als eine
Quelle
[* 17] für die
Geschichte seiner Zeit» (Gött. 1864) veröffentlichte Kaufmann die Streitschrift
«Der Kampf der franz. und deutschen Schulorganisation
und seine neuestePhase in Elsaß-Lothringen»
[* 18] (Berl. 1877),
«Deutsche Geschichte bis auf
Karl d.
Gr.» (Bd.
1: «Die
Germanen der Urzeit», Lpz. 1880; Bd.
2: «Von dem röm.
Weltreiche zu der geistlich-weltlichen
Universalmonarchie des Mittelalters 419–814», ebd. 1881) und «Die
Geschichte der deutschen
Universitäten» (Bd. 1:
«Vorgeschichte», Stuttg. 1888); außerdem gab Kaufmann mit G.
Maser die «Geogr. Faustzeichnungen» (Straßb.
1875) heraus.
Joh. Gottfr., Mechaniker, geb. zu
Siegmar bei
Chemnitz,
[* 19] wurde Uhrmacher in
Dresden
[* 20] und baute seit 1775
Uhren,
[* 21] die zugleich Flöte und
Harfe spielten. Er starb in
Frankfurt
[* 22] a. M. – Sein Sohn
Friedrich, geb. zu
Dresden, gest. daselbst, machte sich
besonders durch die Erbauung des Trompeterautomaten bekannt (1808), konstruierte mit dem
Vater gemeinsam das
Bellonion, das
Harmonichord, das Chordaulodion und das
Symphonion (1839), den
Vorläufer des von seinem Sohn
FriedrichTheodor (geb. in
Dresden, gest. daselbst) 1851 fertig gestellten Orchestrions,
sämtlich
Instrumente aus dem Gebiete der automatischen Musikwerke. Repräsentant des Hauses (Firma «F.
Kaufmann & Sohn») ist (1893)
HermannFriedrich Kaufmann, geb.
Kaufmann (Richard von)
* 23 Seite 60.253.
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
¶
Richard von, Nationalökonom, geb. zu Köln, studierte in Bonn, Heidelberg
[* 24] und Berlin Jurisprudenz
und Staatswissenschaften, war dann in einem Berliner
[* 25] Bankinstitut thätig, wurde später Lehrer für Nationalökonomie an der
Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und 1879 Professor an der Technischen Hochschule in Aachen,
[* 26] nachdem
er sich kurz vorher an der BerlinerUniversität habilitiert hatte. 1883 erhielt er eine Anstellung im Finanzministerium, legte
dieselbe aber bald nieder und nahm seine Lehrthätigkeit an der UniversitätBerlin wieder auf. 1889 wurde er zum Professor
der Nationalökonomie an der Technischen Hochschule in Charlottenburg
[* 27] ernannt. Kaufmann veröffentlichte außer
zahlreichen Aufsätzen in Fachzeitschriften: «Die Zuckerindustrie in ihrer wirtschaftlichen und steuerfiskalischen Bedeutung
für die Staaten Europas» (Berl. 1878),
«Die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen in den Staaten Europas» (ebd. 1879),
«L’association douanière de l’Europe centrale» (Par.
1879),