Katholische
Kirche, eigentlich die »allgemeine«
christliche Kirche, im
Gegensatz zu den
Sekten oder
Häresien (s.
Katholizismus);
sodann die gemeinschaftliche Bezeichnung der griechisch-katholischen
und der römisch-katholischen
Kirche (s.
Griechische Kirche
und
Römisch-katholische Kirche); im gemeinen
Leben endlich nur die letztere im
Gegensatz zu der protestantischen. Das Formalprinzip
der katholischen
Kirche hat schon 434
Vincentius von Lerinum in dem berühmten, bis zur
Stunde anerkannten
Kanon zusammengefaßt: quod ubique, quod semper, quod ab omnibus creditum est.
In der That bilden die drei Merkmale der universitas, antiquitas et consensio oder unitas das Wesen des Katholizismus (s. d.) von Anfang an. Wie aber das Altertum einer Lehre [* 3] oder Einrichtung in der Wirklichkeit nicht etwa auf historisch-kritischem Weg erforscht, sondern einfach durch Rückschluß aus dem Bestand der Gegenwart gefolgert wurde, so konnte wiederum dieser Bestand der Gegenwart, wo er zweifelhaft wurde, nur durch Synodalentscheidung festgestellt werden, was zum Episkopalsystem führte.
Sofort aber ergab sich in Wirklichkeit der Übelstand, daß auch auf den Synoden Majoritäten und Minoritäten und zwar in von den jeweiligen Umständen abhängigem Wechsel sich gegenüberstanden, daß eine Synode die Beschlüsse der andern aufhob, daß auch auf ökumenischen Synoden niemals die ganze Kirche in gleichen Verhältnissen vertreten war. Die mangelnde Einheit mußte daher auf einem andern Weg hergestellt werden. Dies drängte zur einheitlichen Spitze der obersten Autorität des Papstes, welche weder durch die mittelalterlichen Konzile noch durch den Gallikanismus (s. Gallikanische Kirche) 1682 und dessen episkopalistische Ausläufer erschüttert werden konnte. Um aber das Papsttum für die Zukunft vor allen dergleichen Anfechtungen sicherzustellen, trieben die Jesuiten den Papst Pius IX. dazu, auf dem vatikanischen Konzil feststellen zu lassen, daß nur der Papst unfehlbares Haupt der Kirche sei; s. Konzil.