Kastellan
(lat. castellanus), im
Mittelalter Bezeichnung desjenigen, dem eine
Burg (castellum) zur
Verteidigung überwiesen
war. Er stand entweder unter dem
Fürsten unmittelbar, oder unter einem
Herzog; später änderte sich der
Titel
in
Burggraf um. In
Flandern und
Frankreich waren die Kastellane
(Châtelains) zugleich militärische Befehlshaber u. Staatszivilbeamte,
welche über gewisse
Bezirke gesetzt waren. Die Kastellane
in
Polen hatten ursprünglich die
Aufsicht über die
Burgen
[* 2] (grody)
und die
Gerichtsbarkeit; später befehligten sie bei allgemeiner
Bewaffnung die
Mannschaften ihrer
Kreise.
[* 3] Seit dem 16. Jahrh.
bildeten sie nebst den
Woiwoden und
Bischöfen den
Senat oder die obere legislative
Kammer (s.
Polen). Jetzt ist Kastellan
Titel des Aufsehers
über ein fürstliches
Schloß oder ein andres öffentliches Gebäude, der in der
Regel die Befugnis hat, den
Fremden die Merkwürdigkeiten
eines solchen zu zeigen.