Kassendefekt
,
s. Defekt.
Kassendefekt
3 Wörter, 25 Zeichen
Kassendefekt,
s. Defekt.
(lat.), mangelhaft, unvollzählig;
als Substantiv s. v. w. Mangel, Fehler;
daher Defektbogen, s. v. w. fehlender oder beschädigter Bogen; [* 4]
Kassendefekt, der in der Kasse gegen den buchmäßigen Bestand weniger vorhandene Betrag (Manko);
Defekte der Beamten bei Kassen und öffentlichen Verwaltungen werden, was den Betrag und die Ersatzpflicht betrifft, von der Aufsichtsbehörde festgestellt.
Solche Beschlüsse sind nach der Gesetzgebung verschiedener Staaten sofort vollstreckbar, so z. B. nach preußischem Recht, welches aber dem Beamten außer dem Rekurs an die höhere Verwaltungsbehörde auch das Betreten des Rechtswegs binnen Jahresfrist gestattet. Dasselbe gilt nach dem deutschen Reichsbeamtengesetz (§ 134 ff.). Hat der Beamte sich Gelder, welche er in amtlicher Verwahrung hatte, rechtswidrig zugeeignet, so trifft ihn die schwere Strafe der Unterschlagung (s. d.); defektieren, eine Rechnung in Beziehung auf etwanige Rechnungsfehler durchsehen.
Nr. | Ergebnis | Defékt |
---|---|---|
1 | de|fekt <Adj.> [lat. defectus = geschwächt, mangelhaft, adj. 2. Part. von: deficere, →Defizit]: schadhaft, nicht ... | |
2 | De|fekt, der; -[e]s, -e [lat. defectus]: 1. Schaden, Fehler: ein leicht zu behebender D.; ... |