Kassationshof
(Kassations
gericht, franz.
Cour de cassation), ein
Obergericht, welches lediglich darüber entscheidet,
ob in einer Prozeßsache die Vorschriften der
Gesetzgebung gewahrt sind. Das Kassations
gericht befaßt sich also nicht mit
der
Thatfrage, nicht mit der thatsächlichen Feststellung des Rechtshandels, sondern nur mit der
Rechtsfrage
selbst. In
Frankreich hieß der Kassationshof
früher
Conseil du roi, und seine
Funktionen waren in dem zum Teil noch jetzt gültigen
Reglement
vom bestimmt; durch
Dekret vom wurde der Kassationshof
eingesetzt.
Seine wichtigste Aufgabe ist die Wahrung der
Einheit der Rechtsprechung. Er teilt sich in eine
Kammer,
welche über die Zulassung entscheidet
(Chambre de requêtes), eine
Zivilkammer
(Chambre de cassation civile) und eine
Strafkammer
(Chambre de cassation criminelle). Das
Institut behauptete sich auch in denjenigen deutschen
Ländern, in welche die französische
Gesetzgebung in der
Napoleonischen Zeit Eingang gefunden hatte. Wenn auch unter anderm
Namen und mit mancherlei
Abweichungen von dem französischen
System, wurde das
Institut des Kassations
gerichts nach und nach in allen deutschen
Staaten,
welche in ihre neuen Strafprozeßordnungen die Prinzipien der
Öffentlichkeit und der
Mündlichkeit des
Verfahrens aufgenommen
hatten, acceptiert.
Die neue deutsche Justizgesetzgebung kennt in ihrer
Revision ein dem französischen Kassations
rekurs ähnliches
Rechtsmittel und zwar nicht bloß für die
Strafsachen, sondern auch für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (s.
Revision). In
Bezug auf die englischen Gerichtsverhältnisse ist zu bemerken, daß die Restitutionsgesuche und Nichtigkeitsklagen (writ
of error) von einem der drei
Obergerichte in den meisten
Fällen an die beiden andern gehen, nämlich von
den
Common Pleas an die
King's Bench, vom
Court of
Exchequer an das
Gericht der
Exchequer Chamber, bestehend aus dem
Großkanzler,
dem
Lord-Schatzmeister und den
Richtern der
King's Bench und
Common Pleas, von der
King's Bench in
Schuld- und einigen andern
Sachen
an die
Exchequer Chamber, bestehend aus den
Richtern der
Common Pleas und
Exchequer. In letzter
Instanz gehen
alle
Sachen an das
Haus der
Lords als obersten Nationalgerichtshof.