Kasematten
(alte deutsche Bezeichnung:
Mordkeller), sämtliche aus
Mauerwerk ausgeführte und mit
einer bombensichern
Decke
[* 2] versehene Räume, die zur gesicherten
Unterkunft feuernder Mannschaften und
Geschütze
[* 3] (Verteidigungskasematten
)
oder als Wohnräume (Wohnkasematten
) oder zur
Aufnahme von Vorräten (Aufbewahrungskasematten
) dienen sollen. Von den
Mauern
dieser
Gebäude heißen diejenigen, welche die
Gewölbe
[* 4] tragen, Widerlager oder Pfeiler, und diejenigen, welche die Widerlager
miteinander verbinden und die
Gewölbe abschließen,
Stirnmauern.
Kasematten
, welche eine oder zwei der äußern Umfassungsmauern als Widerlager enthalten,werden Parallelkasematten
genannt; wird jedoch die Mittellinie der
Gewölbe senkrecht zur äußern Umfassungsmauer gerichtet, so entstehen Perpendikulärkasematten
,
die grundsätzlich in allen denjenigen Fällen zur Anwendung kommen, wo die betreffende Kasematte möglicherweise Geschützfeuer
auszuhalten hat. Perpendikulärkasematten
haben den Parallelkasematten gegenüber den
Vorteil, daß die
Zerstörung der äußern
Mauern nicht auch gleichzeitig den Einsturz des
Gewölbes zur Folge hat.
Das zur
Bekleidung der Grabenwände dienende
Mauerwerk kann ebenfalls kasemattiert und zugleich verteidigungsfähig eingerichtet
sein (Dechargenkasematten
, Verteidigungsgalerien). Meist liegen die Kasematten jetzt in der rückwärtigen
Böschung des Hauptwalles
oder in der
Kehle von
Forts, wo eine absolute
Deckung derselben gegen Geschützfeuer möglich ist. Ein größeres kasemattiertes
Gebäude wird Kasematten
korps genannt.
Alle Kasematten
sind
Hohlbauten (s. d.), aber nicht umgekehrt.