Kartieren
(Chartieren), eine
Karte, einen
Riß von etwas zeichnen; im Postwesen (auch inkartieren
) techn.
Ausdruck für
die Eintragung der abzusendenden Päckereien, Wertsendungen etc. in besondere, die Sendungen
begleitende Nachweise
(Karten), auf
Grund deren die Übernahme und
Abgabe der Sendungen am Anfangs- und
Endpunkt stattfindet, und welche beim Austausch zwischen Verkehrsanstalten verschiedener
Verwaltungen gleichzeitig als Unterlage
für die
Abrechnung über Franko- und Portobeträge dienen. Im weitern
Sinn bezeichnet Kartieren
die Art und
Weise, in welcher die
Überweisung von Sendungen zwischen den Verkehrsanstalten erfolgt; man spricht in diesem
Sinn von direkter
Kartierung, von Umkartierung an einem Zwischenort etc. Vgl.
Dekartieren.