Kardinalshut
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[* 3] ein roter, aus Seide [* 4] gewirkter, rechts und links mit je 15 seidenen, ineinander geflochtenen Quasten (geordnet 1. 2. 3. 4. 5) untereinander und Schnuren behängter Hut [* 5] mit breiter Krempe, welcher von Innocenz IV. 1245 den Kardinälen verliehen wurde (s. Kardinal).
Im Wappen [* 6] führen ihn die Kardinäle über der Grafenkrone, doch nach einer Bulle von Innocenz X. (1644-55) nur außerhalb Roms (s. Abbildung, S. 506).