Kardinal
(lat. Cardinalis) ist die Bezeichnung der nächsten Gehilfen des Papstes, welche der alten Kirchenverfassung gemäß wie jedem andern Bischof, so auch dem Bischof von Rom beratend zur Seite standen und teils Presbyter an den Hauptkirchen der Stadt, teils Diakonen in den 7, später in den 14 Regionen der Stadt waren. Seit dem 8. Jahrh. wurden noch sieben Bischöfe aus der Umgegend Roms herbeigezogen und ebenfalls Kardinäle betitelt. Seit dem 11. Jahrh. zum Kollegium der Kardinäle vereinigt und seit 1059 mit der Papstwahl betraut, erlangten sie bald selbst den Vorrang vor den Erzbischöfen und lateinischen Patriarchen. Gegenwärtig werden sie nur von dem Papst ernannt; doch steht mehreren Monarchen das Recht zu, Personen zu dieser Würde zu empfehlen. Das Baseler Konzil hat die Zahl der Kardinäle auf 24 beschränken wollen, aber Sixtus V. setzte sie 1586 auf 70 fest, worunter 14 Diakonen, 50 Priester und 6 Bischöfe. Innocenz IV. gab ihnen 1245 den roten Hut (s. Kardinalshut) und Urban VIII. 1644 den Titel »Eminentissimi« statt »Illustrissimi«. Die Priester und Diakonen führen ihren Titel von einer Hauptkirche Roms und üben in dieser auch besondere Rechte aus. Die Gesamtheit der in Rom anwesenden Kardinäle, das Kardinalskollegium, bildet den obersten Staats- und Kirchenrat des Papstes, den er nach Belieben zu geheimen, halb geheimen und zu öffentlichen Konsistorien einladet. Aus ihnen wählt der Papst seine obersten Hof- und Kirchenbeamten, die Präsidenten und Beisitzer der höchsten Behörden zu Rom, auch seine Legaten (s. d.). Einen selbständigen Einfluß üben die Kardinäle auf die kirchliche Verwaltung durch Dirigierung der päpstlichen Gerichtshöfe und Verwaltungskollegien sowie durch die Kongregationen (s. d.) aus. Ihre bedeutendsten Einkünfte beziehen sie von Nebenämtern und Pfründen. Die Verwaltung des ehemaligen Kirchenstaats lag ihnen gleichfalls ob. Dem kirchlichen Rang nach folgen die Kardinäle gleich nach dem Papste. Der älteste Kardinal heißt Kardinaldechant, hat jedoch nur diesen Ehrentitel voraus. Der Kardinalkämmerer (Kardinalcamerlengo) hat die Aufsicht über die Einkünfte des Papstes. Der Kardinalsekretär ist der Minister des Auswärtigen, der Kardinalvikar der päpstliche Stellvertreter hinsichtlich des Bistums Rom, der Kardinalvizekanzler der Vorgesetzte der römischen Kanzlei, mit höherm Rang als die übrigen Kardinäle.
^[Abb.: Kardinalshut (S. 507).]