Kapitel
(lat. capitulum, Diminutiv von caput, »Kopf«),
Orden

* 5
Orden. ein
Hauptstück, besonders die Inhaltsverzeichnisse oder Summarien,
welche man den einzelnen
Abschnitten, in die man
Schriften zum Behuf des bequemern Nachschlagens einteilte (gleichsam als die
Köpfe derselben), vorzuschreiben pflegte, dann diese
Abschnitte oder Abteilungen selbst. Die
Einteilung
der
Bücher in Kapitel
ist eine neuere
Erfindung. Die Alten kannten nur eine in
Bücher (libri), d. h. in verschiedene
Rollen.
[* 3] Zuerst
ward die
Bibel
[* 4] in Kapitel
eingeteilt; die jetzige
Einteilung wird auf den
Kardinal
Hugo de
St.-Caro im 13. Jahrh. zurückgeführt.
Auf die Profanschriftsteller soll diese Einteilungsart
Reuchlins
Lehrer
Johannes de Lapide zu Ende des 15. Jahrh.
übertragen haben und zwar zuerst auf Theophrast und
Gellius. - In
Klöstern heißt Kapitel
der
Saal, wo den
Mönchen früher täglich
ein
Abschnitt (Kapitel
) ihrer
Regel vorgelesen, später aber jede wichtigere Klosterangelegenheit, z. B. die
Wahl eines
Abtes u. dgl.,
verhandelt ward, daher bei
Mönchsorden und geistlichen
Ritterorden solche Versammlungen selbst Kapitel
(Ordenskapitel
)
heißen. Es waren entweder Generalkapitel
, wobei der ganze
Orden
[* 5] durch
Deputierte, oder Provinzialkapitel
, bei denen die
Deputierten
der
Provinz eines
Ordens zur Beratung zusammenkamen, oder endlich
Kloster- und Hauskapitel
, wozu bloß die
Kapitularen oder
Konventualen,
d. h. die stimmfähigen Mitglieder des
Klosters, sich versammelten, um spezielle Angelegenheiten desselben
zu erörtern. Kapitel
(Domkapitel) heißt das
Kollegium der
Kanoniker
(Kapitularen,
Stifts- oder
Domherren) an einer bischöflichen
oder erzbischöflichen
Kirche, welches sich in der
Regel aus einem
Propst,
Dechanten
(Dekan), Scholastikus,
Kantor,
Kustos und noch
einer Anzahl
Domherren zusammensetzt und, wie ein
Presbyterium oder
Senat, dem
Bischof beratend zur Seite
steht, bei Erledigung des bischöflichen
Stuhls durch den
Tod des
Bischofs oder bei sonstiger
Sedisvakanz die auf die interimistische
Verwaltung der
Diözese bezügliche
Jurisdiktion ausübt oder durch einen Kapitel
svikar ausüben läßt, den neuen
Bischof wählt
etc. und das
Hoch- oder
Domstift (s.
Stift) bildet. Kapitel
heißen oder hießen ferner die
Logen der höhern
Grade der
Freimaurerei; früher führten auch Versammlungen bei andern
Gesellschaften, die eine
Zunft ausmachten, z. B. der Tuchscherer
etc., diesen
Namen.