Kanzlei
(Kanzelei, lat.
Cancellaria, franz. Chaucellerle, engl. Chancery), ursprünglich
der mit
Schranken (cancellis) umgebene
Ort, wo die öffentlichen
Urkunden, landesherrlichen Reskripte, Gerichtsurteile
etc. ausgefertigt wurden; der erste Beamte hieß gewöhnlich der
Kanzler (s. d.).
Später wurden die höhern
Gerichte Kanzleien
genannt, z. B. Justizkanzlei;
ihre Vorsteher hießen Kanzlei
direktoren, Kanzlei
präsidenten.
Jetzt wird unter Kanzlei
gewöhnlich nur das Schreiberpersonal
(Kanzlisten) der Behörden verstanden, daher man von
Ministerial-,
Kabinetts-,
Gerichts-, Amtskanzlei
etc. spricht. Im
Deutschen
Reich ist dagegen die
Reichskanzlei das Zentralbüreau
des
Reichskanzlers, welches den amtlichen
Verkehr des letztern mit den
Chefs der einzelnen
Ressorts der Reichsverwaltung vermittelt.
In der
Schweiz
[* 2] ist die
Bundeskanzlei (Chancellerie fédérale) zur
Wahrnehmung der Sekretariats- und Kanzlei
geschäfte bei der
Bundesversammlung und bei dem
Bundesrat bestimmt. In
Österreich
[* 3] versteht man unter Kanzlei
auch die Geschäftslokale
der
Notare,
Anwalte,
Bankiers u. dgl. Kanzlei
papier, s.
Papier.