Kanun
(Quânon, arab.), orientalisches, unsrer Zither nicht unähnliches Saiteninstrument;
der Name deutet auf den antiken Kanon, d. h. das Monochord, welches man schon im Altertum anfing mit mehreren Saiten zu bespannen, um gleichzeitig verschiedene Tonverhältnisse zur Anschauung bringen zu können.
Dann ist Kanun
auch s. v. w.
Gesetz;
daher Kanun
-nameh,
die Sammlung von
Gesetzen, welche
Sultan
Soliman I. (daher Kanuni
, »Gesetzgeber«, genannt)
veranstaltete;
Kanun
dschi, Archivar der
Gesetzbücher.