Kanonissinnen
(Canonicae,
Chorfrauen),
Frauen und Mädchen, die bei einem
Stift eine
Pfründe genießen und gemeinschaftliche
Wohnung und
Klausur haben. Sie folgten in allem den
Chorherren und ordneten sich den verschiedenen
Kongregationen unter oder
bildeten selbständige
Vereine unter den Ordinarien, gehörten beinahe ganz dem
Adel an, überboten die
Domherren an
Freiheit
des Lebenswandels und machten ihre Anstalten beinahe durchgängig zu weltlichen
Stiftern, so daß selbst nach dem Übertritt
zum
Protestantismus mehrere solcher
Stifter, z. B. die von
Gandersheim,
Herford,
[* 2]
Quedlinburg,
[* 3]
Gernrode etc., als Pfründenanstalten
für adlige
Fräulein bestehen blieben. Auch die Teilhaberinnen an den in neuerer Zeit für diesen
Zweck
gestifteten Anstalten heißen Kanonissinnen.