[* 2] nach der deutschen
Maß- und Gewichtsordnung vom eine Nebenbenennung des
Liters,
die durch das Gesetz vom wieder abgeschafft wurde. Ferner hieß Kanne früher in mehrern deutschen
Staaten die Einheit
des Flüssigkeitsmaßes, wofür anderwärts die
NamenMaß,
Quart,
[* 6] Quartier u. s. w. gebräuchlich waren. Im Königreich
Sachsen
[* 7] war seit 1858 die
DresdenerKanne das einzige gesetzliche Flüssigkeitsmaß für das ganze Land. Sie war
= 0,9356 l; 72 Kanne bildeten 1 Eimer; die halbe Kanne wurde gemeinhin
Töpfchen oder
Nößel genannt. In
Sachsen-Weimar und Oldenburg
[* 8] war die Kanne auch eine
Stufe des Getreidemaßes. Im Königreich
Sachsen galt die Kanne zugleich als ein
Maß fürButter,
seit 1851 als ein Gewicht für solche: 1 K.
Butter, aus 4 Stückchen bestehend, mußte 2 Zollpfd. (also 1 kg) wiegen. In
Schweden
[* 9] und
Finland ist die Kanne.
(Kanna) ein Hohlmaß für trockne und flüssige Dinge. Sie begreift in beiden
Ländern 100 schwed. Kubikzoll
oder 1/10 Kubikfuß = 2,6173 l; in ersterm
Staate hat sie 1883, in letzterm 1892 zu Gunsten des
Liters
ihre gesetzliche Geltung verloren.
In denNiederlanden ist bei dem Flüssigkeitsmaß Kanne
(Kan) und
Liter gleichbedeutend.