[* ] ein
bauchiges Gefäß mit engem Hals, einem Henkel und einer schnabel- oder röhrenförmigen
Ausgußöffnung, mit oder ohne Deckel. Die Kanne, bereits im Altertum bekannt, werden aus Thon, Steingut, Glas oder Metall gefertigt;
sie waren besonders in der Renaissancezeit ein beliebtes Tafel- und Prunkgeschirr. Es giebt große Kannen zum Herbeitragen
von Getränken bis zu den zierlichen Theekannen der Chinesen und Japaner. (S. Tafel: Chinesische Kunst I,
[* 1]
Fig. 7; Tafel: Elfenbeinarbeiten,
[* 1]
Fig. 1 u. 2; Tafel: Glaskunstindustrie I,
[* 1]
Fig. 14 und II,
[* 1]
Fig. 17; Tafel: Goldschmiedekunst II,
[* 1]
Fig. 6; Tafel: Japanische Kunst II,
[* 1]
Fig. 4.)
[* ] nach der deutschen Maß- und Gewichtsordnung vom eine Nebenbenennung des Liters,
die durch das Gesetz vom wieder abgeschafft wurde. Ferner hieß Kanne früher in mehrern deutschen Staaten die Einheit
des Flüssigkeitsmaßes, wofür anderwärts die Namen Maß, Quart, Quartier u. s. w. gebräuchlich waren. Im Königreich Sachsen
war seit 1858 die Dresdener Kanne das einzige gesetzliche Flüssigkeitsmaß für das ganze Land. Sie war
= 0,9356 l; 72 Kanne bildeten 1 Eimer; die halbe Kanne wurde gemeinhin Töpfchen oder Nößel genannt. In Sachsen-Weimar und Oldenburg
war die Kanne auch eine Stufe des Getreidemaßes. Im Königreich Sachsen galt die Kanne zugleich als ein Maß für Butter,
seit 1851 als ein Gewicht für solche: 1 K. Butter, aus 4 Stückchen bestehend, mußte 2 Zollpfd. (also 1 kg) wiegen. In Schweden
und Finland ist die Kanne. (Kanna) ein Hohlmaß für trockne und flüssige Dinge. Sie begreift in beiden Ländern 100 schwed. Kubikzoll
oder 1/10 Kubikfuß = 2,6173 l; in ersterm Staate hat sie 1883, in letzterm 1892 zu Gunsten des Liters
ihre gesetzliche Geltung verloren. In den Niederlanden ist bei dem Flüssigkeitsmaß Kanne (Kan) und Liter gleichbedeutend.