[* 1] ein bauchiges
Gefäß
[* 2] mit engem
Halse, schnabel- oder röhrenförmigem Ausguß und Henkel, welches schon im
Altertum
bekannt war (griech. prochoos, oinochoe, s. Tafel
»Vasen«).
[* 3] Die Kannen des
Altertums waren meist aus
Thon,
Erz,
Silber oder
Gold,
[* 4] erst in späterer römischer Zeit aus
Glas
[* 5] gefertigt. Im
Mittelalter waren
Thon und
Metall die vorwiegenden
Stoffe. In der Renaissancezeit war die ein beliebtes Tafel- und Prunkgeschirr. Neben den meist mit Deckeln versehenen
Steinzeugkannen (s. die Abbildung) für den gewöhnlichen
Gebrauch wurden solche aus
Gold, aus vergoldetem
Silber, aus mit
Silber und
Bronze
[* 6] montiertem
Kristall etc. gefertigt. Vgl. auch
Krug.
[* 1] nach der deutschen Maß- und Gewichtsordnung vom eine Nebenbenennung des Liters,
die durch das Gesetz vom wieder abgeschafft wurde. Ferner hieß Kanne früher in mehrern deutschen Staaten die Einheit
des Flüssigkeitsmaßes, wofür anderwärts die NamenMaß, Quart,
[* 18] Quartier u. s. w. gebräuchlich waren. Im Königreich Sachsen
war seit 1858 die DresdenerKanne das einzige gesetzliche Flüssigkeitsmaß für das ganze Land. Sie war
= 0,9356 l; 72 Kanne bildeten 1 Eimer; die halbe Kanne wurde gemeinhin Töpfchen oder Nößel genannt. In Sachsen-Weimar und Oldenburg
[* 19] war die Kanne auch eine Stufe des Getreidemaßes. Im Königreich Sachsen galt die Kanne zugleich als ein Maß für Butter,
seit 1851 als ein Gewicht für solche: 1 K. Butter, aus 4 Stückchen bestehend, mußte 2 Zollpfd. (also 1 kg) wiegen. In Schweden
und Finland ist die Kanne. (Kanna) ein Hohlmaß für trockne und flüssige Dinge. Sie begreift in beiden Ländern 100 schwed. Kubikzoll
oder 1/10 Kubikfuß = 2,6173 l; in ersterm Staate hat sie 1883, in letzterm 1892 zu Gunsten des Liters
ihre gesetzliche Geltung verloren. In denNiederlanden ist bei dem Flüssigkeitsmaß Kanne (Kan) und Liter gleichbedeutend.