Kammermusik
,
gegenwärtig Bezeichnung einer Instrumentalmusik für Soloinstrumente. Dem ursprünglichen Wortsinne nach ist sie eine an Höfen und in Palästen der Großen, und zwar im Saale oder Gesellschaftszimmer (camera) veranstaltete Privatmusik, die sich von der öffentlichen Musik in Kirchen und Theatern schon durch tiefer gestimmte, also weniger lärmende Instrumente unterschied. (S. Kammerton.) Häufig waren solche Musiken nur mit Soloinstrumenten, jede Stimme nur durch ein einzelnes Instrument besetzt; durch diese Art der Besetzung wie durch den Ort der Ausführung bildete sich um 1600 der sog. Kammerstil aus im Unterschiede von Kirchen- und Theatermusik.
Gegenwärtig pflegt man in Kammermusi
kaufführungen nur Instrumentalstücke vorzutragen; früher auch Vokalsachen, als Madrigale,
Kammerkantaten, Kammerduette u.s.w., überhaupt alles, was nicht an die
Kirche und auch nicht durch eine Handlung an die
Bühne
gebunden war. Außerdem zieht man heutzutage den
Kreis
[* 3] der Kammermusik
noch enger, indem man dazu nur Solostücke
für ein oder mehrere Soloinstrumente rechnet, als Solosonate und ihre mehrstimmigen Gattungen,
Duo,
Trio, Quartett,
Quintett
u.s.w. für verschiedene
Instrumente;
ferner alle andern Arten Solostücke am Klavier für ein Streich- oder Blasinstrument, als Klaviersuite, Präludium, Toccate, Phantasie;
die ältern und neuern tanzartigen Stücke;
Variationen, Salon- und Charakterstücke, Lieder ohne Worte, samt allem, was sonst zum Solospiel gehört.
Die Sinfonie, die Ouvertüre, das Konzert, überhaupt alle Werke für volles Orchester sind davon ausgeschlossen. –
Vgl.
Nohl, Die geschichtliche
Entwicklung der Kammermusik
(Braunschw.
1885);
von Wasielewski, Die Violine und ihre Meister (3. Aufl., Lpz. 1893).
Der Kammerstil, durch die Bestimmung der Kammermusik
für einen engern Zuhörerkreis in kleinerm Raume bedingt, kennzeichnet
sich durch eine mehr ins einzelne gehende kunstvolle Ausgestaltung der musikalischen
Gedanken. In unserer Zeit ist auch die
Kammermusik
immer mehr in das öffentliche
Konzert aufgegangen als kleines oder sog. Kammermusi
kkonzert und bezeichnet
im Gegensatze zu den mit vielen Klangorganen in mehrfacher
Besetzung zur Ausführung gebrachten Orchesterwerken solche Musikstücke,
die in
Komposition und Vortrag das durch Kunst und Feinheit ersetzen müssen, was ihnen an äußerer Mannigfaltigkeit abgeht.