Kammerherr
und Kammerjunker, Hofchargen, welche den Ehrendienst bei fürstlichen Personen zu versehen haben, und zwar ist der erstere der höher gestellte.
Kammerherr
27 Wörter, 210 Zeichen
Kammerherr
und Kammerjunker, Hofchargen, welche den Ehrendienst bei fürstlichen Personen zu versehen haben, und zwar ist der erstere der höher gestellte.
Nr. | Ergebnis | Kammerherr |
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1 | ****** | Kam|mer|herr, der (früher): dem Kämmerer unterstellter Adliger am Hof eines Fürsten, zu dessen Hofamt die ... |
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Kammerherr u. Kammerjunker
Kammerherru. Kammerjunker.
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
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66.405 | Voltaire | Er wurde Kammerherr | Hofhistoriograph und Mitglied der Akademie | (1746) |
7.559 | Goethe | Goethes einziger Sohn | Julius August Walter v. G., geb. 25. 1789, weimar. Kammerherrund Kammerrat, war verheiratet mit Ottilie, geborner Freiin v. Pogwisch | (gest. 26. 1872 in Weimar) |
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