Kajütte
(niederdeutsch), auf Segelschiffen der Wohnraum des
Kapitäns im
Hinterschiff. Passagierdampfer haben meist
zwei Kajütten
, den häuslichen
Zimmern entsprechende Wohnräume, welche nach der Schiffsgattung in
Lage,
Ausdehnung
[* 2] und
Ausstattung
außerordentlich verschieden sind.
Dampfer mit Personenbeförderung haben außer Kajütte
für
Kapitän,
Steuermann
und
Maschinisten auch Kajütten
für
Passagiere erster und zweiter
Klasse, d. h.
Salons für den Tagesaufenthalt und die gemeinschaftlichen
Mahlzeiten, mit daranschließenden Schlafstätten, welche als Deckbauten, auf Oberdeck, am
Heck (erste
Klasse) und mittschiffs
(zweite
Klasse) ausgeführt sind und ihr
Licht
[* 3] durch Seitenfenster erhalten.
Auf ozeanischen Passagierdampfern sind die Kajütten
, der Zahl der Reisenden entsprechend, von großen
Abmessungen, so daß sie nicht selten das ganze Hauptdeck sowie einen Teil des darunterliegenden
Decks einnehmen und häufig,
besonders in neuester Zeit, auch noch umfangreiche Deckbauten zu Kajütten
eingerichtet sind. Die erste Kajütte der
Hochseedampfer vertritt an
Bord die
Stelle des Hotelspeisesalons ersten
Ranges, ist dem entsprechend reich
möbliert und mit allem
Komfort ausgestattet, wie die anstoßenden
Kabinette gleichfalls, welche die
Kojen und
Betten nebst Wascheinrichtung
aufnehmen. Diese empfangen ihr Tageslicht durch Seitenfenster (side lights) in den Schiffsborden, deren runde Form zur Bezeichnung
Ochsenaugen führte.
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Die die Tropen passierenden Dampfer sind wegen des gesteigerten Lüftungsbedürfnisses mit größern (und eckigen) Seitenfenstern ausgestattet. Die von beiden Schiffsseiten meist durch die Kabinette abgesperrten Salons empfangen ihr Tageslicht durch Oberlicht (skylights) von zweierlei Art:
1) durch in das Oberdeck eingelassene Glasstücke und 2) durch einen am Deckausschnitt sich erhebenden
glasüberdachten Aufbau, welcher bei schönem Wetter
[* 5] thürartig geöffnet und zugleich mit Sitzbänken auf Oberdeck ausgestattet
ist. Meist ist die zweite Kajütte
unter der ersten eingebaut. In neuesten Dampfern liegen beide Kajütten
jedoch häufig auf demselben
(Haupt-) Deck. Sämtliche transatlantische Passagierdampfer, darunter die Auswandererschiffe, besitzen auch Damenkajütten
,
d. h. entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten, welche ausschließlich
für den Aufenthalt von Damen bestimmt sind, während die männlichen Kajütte
nreisenden sich in Rauchzimmer zurückziehen
können.
Auch die Wohnräume der Schiffsbeamten sind als Kajütten
zu betrachten, zu denen auch deren Speiseräume zu rechnen sind,
welche auf Kriegsschiffen »Messe« genannt werden. Kajütte
nreisende heißen die Personen, welche Kajütte
nplätze belegt haben,
im Gegensatz zu den Zwischendeckpassagieren, welche gegen billiges Passagegeld in tiefer gelegenen großen Räumen, die nur
mit Bettstellen (Kojen) ausgestattet sind, befördert werden. Mit dem Kajütte
nbillet erwirbt der Reisende zugleich das Recht,
gewisse Partien des Oberdecks, bez. des Promenadendecks, beschreiten zu dürfen,
deren Grenzen
[* 6] nach obenhin streng zu beachten sind. Das Quarterdeck, etwa das hintere Schiffsdrittel, darf
nur von Passagieren erster Kajütte
betreten werden, während mittschiffs Reisende der zweiten Kajütte sich ergehen
können. Die »Zwischendecker«, Reisende dritter Klasse, sind nur auf das Vorschiff angewiesen.