Kaiserschnitt
(Sectio caesarea, Hysterotomia), chirurgisch-geburtshilfliche
Operation, bei welcher die Bauchdecken und
die
Gebärmutter
[* 2] einer Schwangern kunstgerecht aufgeschnitten werden, um das in letzterer befindliche
Kind durch die Wundöffnung
zur
Welt zu fördern. Der an lebenden
Müttern kann unbedingt und bedingt angezeigt sein: unbedingt nur
bei so engem
Becken, daß ein reifer
Fötus selbst tot und verkleinert gar nicht oder doch nicht, ohne die
Mutter in die größte
Lebensgefahr zu versetzen, durch dasselbe hindurchgezogen werden kann, wohin die höchsten
Grade der Beckenverengerung, besonders
durch
Rhachitis,
Osteomalacie,
Exostosen und andre vom Beckenknochen ausgehende größere
Geschwülste, diejenigen,
wo der kleinste
Durchmesser nur 6
cm und darunter beträgt, gehören; bedingt bei
Becken, welche weniger als 8-6,8
cm im kleinsten
Durchmesser halten, so daß ein reifer
Fötus gewöhnlicher
Größe durch den natürlichen Geburtsweg nur nach vorhergegangener
Zerkleinerung zur
Welt befördert werden kann. In solchen
Fällen darf der Kaiserschnitt
nur unternommen werden, wenn
der Geburtshelfer sicher weiß, daß die
Frucht lebt, gut organisiert und lebensfähig ist, und wenn die Schwangere sowie
deren Ehemann zu der
Operation ihre Zustimmung geben. An verstorbenen Schwangern und Gebärenden ist der Kaiserschnitt
, sobald die 28. Schwangerschaftswoche
zurückgelegt ist, zur Lebensrettung der
Frucht sogar gesetzlich geboten.
Wird der an
Lebenden durch absolute Beckenenge indiziert, so erscheint es am geratensten, denselben bei noch guten
Kräften
der Gebärenden zu Ende der sogen. Eröffnungsperiode auszuführen. Der an verstorbenen Schwangern
und Gebärenden muß so schnell wie möglich ausgeführt werden. Zuvor aber werden Belebungsversuche
gemacht, und erst wenn diese nichts fruchten, schreitet man zur
Operation. Währenddessen aber stirbt die
Frucht gewöhnlich
ab, oder dieselbe war schon gleichzeitig mit der
Mutter oder noch vor dieser gestorben; daher lieferten die nach dem Ableben
der
Mutter angestellten Kaiserschnitte
fast durchgängig tote
Kinder. Die
Prognose des Kaiserschnitts
für
die
Mutter
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mehr
muß im allgemeinen ungünstig genannt werden, obwohl durch die Fortschritte der modernen Chirurgie die Gefahr der Bauchfellentzündung
erheblich gemindert ist; ja, es ist hin und wieder der an einer und derselben Frau mehrmals mit gutem Erfolg ausgeführt worden.
In neuester Zeit wird der Kaiserschnitt
sehr häufig nach einem Verfahren von Porro mit gleichzeitiger Entfernung
der ganzen Gebärmutter ausgeführt; von den ca. 160 bisher bekannten Fällen endeten 55,7 Proz. tödlich.
Die Prognose für das Kind gestaltet sich, wenn der an lebenden Müttern gemacht wird, weit günstiger; mindestens zwei Drittel
der Kinder werden lebend zur Welt befördert. Schon im Talmud wird der Kaiserschnitt
erwähnt, er wurde aber im Altertum
nur an toten Müttern vorgenommen, was schon durch die Lex regia de mortuo inferendo von Numa Pompilius geboten war; erst seit
dem 16. Jahrh. findet man Nachrichten vom an Lebendigen. Die Zurückführung des Ausdrucks auf Julius Cäsar (»der Herausgeschnittene«),
welcher auf diese Art zur Welt gebracht worden sein soll, ist unverbürgt.
Vgl. P. Müller, Der moderne Kaiserschnitt
(Berl. 1882).