Kai
(niederländ. Kaje, franz.
Quai),
Mauer oder Steindamm an
Fluß- oder Meeresufern, von der
Höhe, daß
sie selbst
beim höchsten Wasserstand nicht überschwemmt werden und zum
Schutz des
Ufers gegen den Andrang der
Wellen
[* 2] sowie als Ein- und
Ausladeplatz für die
Schiffe
[* 3] dienen, mit
Treppen,
[* 4] damit bei jedem Wasserstand auch die
Boote anlegen können;
eingemauerte
Ringe
oder an den Kais
eingerammte
Pfähle
(Dulte, Dalben,
Duc d'Alben, s. d.) dienen zur
Befestigung der
Schiffe.
Kai
heißt auch das ganze so ausgestattete
Ufer, auch die längs des
Ufers befindliche
Straße; in Häfen auch der Ladeplatz
für Schiffsgüter, wofür die Kajengebühr zu zahlen ist.
Bollwerk (richtiger
Bohlwerk)
[* 5] heißt die Kaje,
wenn die Uferseite mit
Planken verkleidet ist.