Kämmerei
,
Verwaltung der Einkünfte einer Stadtgemeinde durch städtische Beamte (Stadtkämmerer,
Ratskämmerer) unter
Aufsicht der Gemeindevertretung und Oberaufsicht der Staatsregierung. Die Vorschriften für die Kämmerei
verwaltung sind
gewöhnlich in der
Städteordnung enthalten. Die Kämmerei
kasse erhält ihre Zuschüsse aus dem
Ertrag
der Kämmerei
güter, d. h. städtischen
Grundstücke, und dem sonstigen Aktivvermögen der
Gemeinde, sodann aus den sogen.
Kämmerei
gefällen, wozu Strafgelder, Bürgerrechtsgelder, die städtischen
Erbschaftssteuern und die eigentlichen städtischen
Umlagen zu rechnen sind.
Vielfach wird auch zwischen Kämmerei
vermögen und
Bürgervermögen in dem
Sinn unterschieden, daß man unter ersterm das eigentliche
Gemeindevermögen im
Gegensatz zu demjenigen versteht, dessen
Nutzung einzelnen Gemeindemitgliedern als
solchen zusteht.
Endlich unterscheidet man zwischen Kämmerei
vermögen, als dem
Finanz- oder Kapitalvermögen der Stadt, und
dem Verwaltungsvermögen, d. h. dem zu Verwaltungszwecken dienenden Grundvermögen und
Inventarium, wie
Rathaus, Feuerwehranstalten,
Straßenareal etc.