Kabinettstück
,
s. Kabinett.
Kabinettstück
3 Wörter, 29 Zeichen
Kabinettstück,
s. Kabinett.
(franz. Cabinet), eigentlich Nebenzimmer, kleines Gemach;
in fürstlichen Palästen das Wohnzimmer sowie auch das Zimmer, in welchem der Fürst seine besondere Angelegenheiten zu besorgen pflegt, daher s. v. w. Geschäftsexpedition des Staatsoberhauptes;
auch Bezeichnung für die Beamten, welchen diejenigen Geschäfte überwiesen sind, und welche diejenigen Sachen (Kabinettssachen) vorzutragen haben, deren unmittelbare Erledigung in der Machtvollkommenheit des Fürsten liegt;
daher die Titel Kabinettsrat, Kabinettsminister, Kabinettssekretär.
Kabinettsfrage heißt eine Frage, von deren Entscheidung es abhängt, ob Minister im Amt bleiben oder nicht, Kabinettsorder (Kabinettsbefehl) ein unmittelbar vom Fürsten ausgehender Befehl. Das Kabinettsschreiben hat einen weniger förmlichen Charakter als das »Kanzleischreiben«. Kabinett heißt aber auch die Staatsregierung ¶
in ihren Beziehungen zu auswärtigen Verhältnissen; in diesem Sinn spricht und sprach man von dem Kabinett von St. James, dem Kabinett der Tuilerien, dem Kabinett von Petersburg, [* 4] dem Berliner [* 5] Kabinett. Ein lediglich von dem Staatsoberhaupt ohne Rücksicht auf den Willen des Volkes, namentlich aus dynastischen Gründen, begonnener Krieg wird Kabinettskrieg genannt. Geheimes Kabinett heißt in manchen Staaten das höchste Landeskollegium oder das Kollegium der Geheimen Räte. Kabinett nennt man ferner ein Zimmer oder eine Abteilung für ausgezeichnete, durch Kostbarkeit oder Seltenheit besonders wertvolle Gegenstände der Künste oder Wissenschaften, die, als Kabinettstücke, nicht allgemeinen Sammlungen einverleibt werden, also im Gegensatz zu Galerien, Sälen (Gemäldegalerie, Bibliotheksaal etc.); hieraus erklären sich Ausdrücke wie Kabinettwein, Kabinettauslese etc. Namentlich heißt ein Zimmer, in welchem eine Münzsammlung aufbewahrt wird (Münzkabinett); dann ein Buch, in welchem eine Münzsammlung verzeichnet und beschrieben ist. Schwarzes Kabinett, s. Cabinet noir.