Kabinett
(frz., Diminutivform zu cabane; engl. cabin,
Hütte; ital. gabinetto), ein kleineres Zimmer neben einem größern, mit dem
Begriff der Abgeschlossenheit und Zurückgezogenheit.
Deshalb nennt man Kabinett
auch ein Zimmer oder eine
Abteilung für ausgezeichnete, durch ihre Kostbarkeit oder
Seltenheit besonders wertvolle Kunstgegenstände oder Naturprodukte (Kabinett
stücke), und unter
Kabinettmalerei versteht
man die Malerei in kleinem Maßstab.
[* 2] In fürstl.
Schlössern ist Kabinett
das Wohnzimmer des
Regenten, sowie auch das Zimmer, in dem er sich von seinen
Räten Vortrag halten
läßt.
Hieran schließt sich derjenige Sprachgebrauch, welcher früher mit Kabinett.
(Geheimes Kabinett
) die höchste, in unmittelbare
Beziehung zu dem Staatsoberhaupte gesetzte Regierungsstelle bezeichnete. Später entwickelte sich allgemein aus dem Kabinett
das
heutige Ministerialsystem, vielfach in enger
Verbindung der beiden Einrichtungen. Wenn nach
der Verfassung von sämtlichen
Ministern nur einer oder einige dem
Souverän Vortrag erstatten, die andern als Departementsvorstände
bloß an den
Beratungen der Minister teilnehmen, so heißen jene
Kabinettsminister, diese Konferenzminister.
Über das in England s. Cabinet.
Preußen

* 3
Preußen. Kabinett
sfrage heißt eine Frage, von deren
Entscheidung es abhängt, ob Minister im
Amte bleiben oder nicht. Kabinett
ssachen
sind alle Angelegenheiten, auf deren Behandlung und
Entscheidung der
Regent unmittelbar einwirkt. Die in
solchen Sachen erlassenen Kabinett
sordern oder
Kabinettsbefehle werden, insofern sie nicht als
Beschlüsse eines Kabinett
srats
in der Staatskanzlei zur
Ausfertigung gelangen, von dem
Regenten unterzeichnet. Früher waren insbesondere in
Preußen
[* 3] die Kabinett
sordern
die regelmäßige Form für den
Erlaß aller wichtigern Rechtsvorschriften, bis dieselben durch die Form
des konstitutionellen Gesetzes abgelöst wurden.
Mitteilungen an andere Fürsten oder auswärtige Kabinett
ergehen in der Form von mehr vertraulichen Kabinett
sschreiben
oder von feierlichen Kanzleischreiben. Wenn die endgültige Erledigung von
Beschwerden bei dem
Souverän gesucht wird, so bildet
sein
Geheimer Rat die Kabinett
sinstanz. In
Preußen wurde 1808 aus dem Kabinett das
Staatsministerium gebildet,
jedoch so, daß beide im
Staatsrat ihre höhere Einheit finden sollten. Letzterer
Gedanke wurde nie verwirklicht, das Kabinett behielt
jedoch noch lange seine hohe Bedeutung. Nach Einführung der konstitutionellen
Staatsverfassung fungiert das Kabinett, geteilt in
das
Civil- und Militärkabinett, als das Privatsekretariat des Landesherrn derart, daß durch dasselbe
alle diejenigen Angelegenheiten an den Monarchen gelangen, welche außerhalb der konstitutionellen Verantwortungspflicht
der Minister liegen.