Kabinett
(franz. Cabinet), eigentlich Nebenzimmer, kleines Gemach;
in fürstlichen Palästen das Wohnzimmer sowie auch das Zimmer, in welchem der Fürst seine besondere Angelegenheiten zu besorgen pflegt, daher s. v. w. Geschäftsexpedition des Staatsoberhauptes;
auch Bezeichnung für die Beamten, welchen diejenigen
Geschäfte überwiesen sind,
und welche diejenigen
Sachen (Kabinett
ssachen) vorzutragen haben, deren unmittelbare Erledigung in der
Machtvollkommenheit
des
Fürsten liegt;
daher die
Titel Kabinettsrat
,
Kabinettsminister, Kabinett
ssekretär.
Kabinettformat - Kabyl

* 2
Seite 9.347. Kabinett
sfrage heißt eine
Frage, von
deren
Entscheidung es abhängt, ob
Minister im
Amt bleiben oder nicht, Kabinett
sorder (Kabinett
sbefehl) ein
unmittelbar vom
Fürsten ausgehender Befehl. Das Kabinett
sschreiben hat einen weniger förmlichen
Charakter als das »Kanzleischreiben«.
Kabinett
heißt aber auch die Staatsregierung
¶
mehr
in ihren Beziehungen zu auswärtigen Verhältnissen; in diesem Sinn spricht und sprach man von dem Kabinett
von St. James, dem Kabinett
der
Tuilerien, dem Kabinett
von Petersburg,
[* 3] dem Berliner
[* 4] Kabinett.
Ein lediglich von dem Staatsoberhaupt ohne Rücksicht auf den Willen des Volkes,
namentlich aus dynastischen Gründen, begonnener Krieg wird Kabinett
skrieg genannt. Geheimes Kabinett
heißt in
manchen Staaten das höchste Landeskollegium oder das Kollegium der Geheimen Räte. Kabinett
nennt man ferner ein Zimmer oder eine Abteilung
für ausgezeichnete, durch Kostbarkeit oder Seltenheit besonders wertvolle Gegenstände der Künste oder Wissenschaften, die,
als Kabinettstücke, nicht allgemeinen Sammlungen einverleibt werden, also im Gegensatz zu Galerien, Sälen
(Gemäldegalerie, Bibliotheksaal etc.); hieraus erklären sich Ausdrücke wie Kabinettwein
, Kabinettauslese etc. Namentlich
heißt ein Zimmer, in welchem eine Münzsammlung aufbewahrt wird (Münzkabinett); dann ein Buch, in welchem eine Münzsammlung
verzeichnet und beschrieben ist. Schwarzes Kabinett, s. Cabinet noir.