Jus
gentium
(lat.,
»Recht der
Völker«, nicht zu verwechseln mit dem heutigen
»Völkerrecht«),
in der römischen Rechtssprache das allen Kulturvölkern gemeinsame Recht, im Gegensatz zum Jus civile (s. d. 3). ¶
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von"Jus gentium"
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