Jus
emporii
(lat.), im
Mittelalter das
Recht mancher
Städte, wonach alle durchgehenden
Waren eine Zeitlang in der
Stadt lagern und daselbst zum Verkauf ausgestellt werden mußten.
Jus emporii
26 Wörter, 181 Zeichen
Jus
emporii
(lat.), im
Mittelalter das
Recht mancher
Städte, wonach alle durchgehenden
Waren eine Zeitlang in der
Stadt lagern und daselbst zum Verkauf ausgestellt werden mußten.