Jus
armorum
(lat.), s. v. w.
Militärhoheit (s. d.), das
Recht,
Truppen, befestigte
Plätze etc. zu halten;
kommt heutzutage lediglich dem Staat zu.
Jus armorum
20 Wörter, 149 Zeichen
Jus
armorum
(lat.), s. v. w.
Militärhoheit (s. d.), das
Recht,
Truppen, befestigte
Plätze etc. zu halten;
kommt heutzutage lediglich dem Staat zu.