Jugulation
(lat.), Erdrosselung.
Jugulation
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Jugulation
(lat.), Erdrosselung.
(Strangulatio), gewaltsame Todesart, welche durch festes Anlegen eines einschnürenden Werkzeugs um den Hals bewirkt wird, indem jenes die Luftröhre zusammendrückt und das Atmen dadurch unmöglich macht. Zum Zweck des Selbstmordes wird die Erdrosselung nur selten vorgenommen und führt dann nur ganz ausnahmsweise wirklich zu ihrem Ziel, weil die Einschnürung des Halses in der Regel sofort nachläßt, sobald der Selbstmörder bei herannahendem Verlust des Bewußtseins die Hände vom Strangulationswerkzeug zurückzieht. Im allgemeinen ist daher bei konstatierter Erdrosselung zu vermuten, daß sie durch eine zweite Person zum Zweck des Mordes bewerkstelligt wurde.
Der Erdrosselte stirbt den Erstickungstod, genau so wie ein Erhängter, durch Unterbrechung der Atmung. Es werden daher auch an und in der Leiche des Erdrosselten die gleichen Veränderungen angetroffen wie beim Erhängungstod (s. Erhängen). Am Hals wird sich unter Umständen eine Strangrinne zeigen, die jedoch auch fehlen kann. Sie wird nämlich dann vorhanden sein, wenn ein verhältnismäßig harter Körper (z. B. ein Hanfstrick) sehr fest um den Hals zusammengeschnürt wurde und mindestens einige Stunden lang nach erfolgtem Tod noch am Hals des Erdrosselten verblieb.
Fehlen wird die Strangrinne, wenn das Strangulationswerkzeug sofort nach bewirktem Tod vom Hals wieder entfernt wurde, oder wenn ein weicher Gegenstand (seidenes Tuch, Flanellbinde) als Strangulationswerkzeug diente. In der Regel wird beim Erhängten die Strangrinne höher, nämlich in der Gegend des Zungenbeins, liegen, während sie beim Erdrosselten tiefer, etwa in der Mitte des Halses, angetroffen zu werden pflegt. Doch ist in der Beurteilung aller dieser Umstände die äußerste Umsicht und Zurückhaltung geboten, wenn man nicht in die verhängnisvollsten Irrtümer verfallen will.
Übrigens werden am Leichnam der Erdrosselten in der Regel Spuren eines dem gewaltsamen Tod voraufgegangenen Kampfes oder die Spuren der am Hals eingedrückten Fingernägel des Mörders aufzufinden sein, wodurch die Erdrosselung als solche erkannt und eine andre Todesart, namentlich die durch Erhängen, ausgeschlossen werden kann. Trifft man einen Erdrosselten, der noch nicht völlig erkaltet ist, so sind sofort Wiederbelebungsversuche einzuleiten. Vgl. Erhängen.