er ihnen das Land
Gosen einräumte.
Josephs von der Ossnat, einer Priesterstochter aus
On (dem spätern
Heliopolis), geborne
Söhne hießen
Ephraim und
Manasse. Als Vorbild jugendlicher Reinheit sowohl wie umsichtiger
Klugheit und hohen Edelsinns, wie
er sich seinen
Brüdern gegenüber äußerte, bot die Gestalt
Josephs poetische
Motive für epische und
dramatische Gestaltung, die vielfach verwertet wurden. Von ältern
Dramen (z. B. von Zyrl, 1573, und von
Gaßmann, 1610) absehend,
erinnern wir hier nur an Phil.
v.
ZesensRoman »Assenat.
Josephs heilige
Staats-,
Liebes- und Lebensgeschichte« (1670),
Vgl. v.
Weilen, Der ägyptische J. im
Drama des 16. Jahrh.
(Wien
[* 3] 1887).
2)
Gatte der
Maria, der
Mutter Jesu, daher sein »Nähr«- oder »Pflegevater«
genannt, war nach der Angabe der Evangelien ein
Zimmermann. Die christliche
Sage läßt ihn erst im hohen
Greisenalter die
Maria heiraten, um jeden
Gedanken an eine natürliche Erzeugung Jesu fern zu halten. Er scheint vor dem Anfang
des Lehramtes Jesu gestorben zu sein, wenigstens werden während desselben in den Evangelien stets nur
Maria und die
Brüder
Jesu erwähnt.
SeinGedächtnis wird in der römisch-katholischen
Kirche19. März, in der griechischen 26. Dezember gefeiert.
Vgl.
Jesus Christus, S. 213.
4) J.Barsabas, mit dem Beinamen der
Gerechte (justus),
Jünger Jesu, der bei Besetzung der
StelleJudasIschariots in
Vorschlag
gebracht, aber dem
Matthias nachgesetzt ward (Apostelg. 1, 23).
Schon im 2. Jahrh. berichtet die
Legende,
er sei zum Giftbecher verurteilt worden, habe ihn aber ohne Nachteil für seine
Gesundheit getrunken.
1) J.I., der älteste Sohn des
KaisersLeopold I. aus dessen
Ehe mit Eleonore von
Pfalz-Neuburg,
geb. wuchs unter der
Aufsicht des Oberhofmeisters
FürstenvonSalm heran und erhielt eine vortreffliche
Erziehung.
Schon 1690 zum römischen König gewählt, vermählte er sich 1699 mit der
PrinzessinWilhelmine Amalie von
Braunschweig,
[* 6] welche zum
Katholizismus übergetreten war und von den
Jesuiten nicht unbeeinflußt blieb. Aus dieser
Ehe entsprossen zwei Töchter,
welchen durch den Hausvertrag von 1703 das
Erbrecht in den österreichischen
Ländern für den
Fall des
Aussterbens der männlichen
Habsburger zugesprochen wurde. J. gehörte während des spanischen Erbfolgekriegs zu den eifrigsten
Mitgliedern der gegen
Frankreich verbündeten und vom
PrinzenEugen geführten Kriegspartei am
Hof
[* 7]
Leopolds I. Die Langsamkeit
und Umständlichkeit der damaligen Kriegseinrichtungen vermochte er aber selbst nicht zu durchbrechen,
als er (1702) das
Kommando der Belagerungsarmee vor
Landau
[* 8] übernahm; erst 1705, nach dem
TodKaiserLeopolds kam
mit dem Regierungsantritt Josephs ein frischerer
Geist in die
Verwaltung, auf welche nunmehr
PrinzEugen den hervorragendsten
Einfluß gewann.
Auch verfolgte J. zuerst den
Plan einer dauernden Erwerbung
Bayerns, welcher für die
Politik
des 18. Jahrh.
stets maßgebend blieb, aber sich auch stets als unausführbar erwies. Nicht nur der
Widerstand, welchen das österreichische
Regiment in
Bayern
[* 9] selbst fand, sondern auch die Abneigung aller deutschen und auswärtigen Mächte gegen eine solche Erweiterung
des österreichischenStaats in
Deutschland
[* 10] verhinderten die Ausführung des
Plans auch dann, als die österreichische
Regierung eine
Entschädigung der geächteten
Kurfürsten durch eins der spanischen
Länder, wie
Belgien,
[* 11] in Aussicht genommen
hatte. 1706-1707 begannen bereits
Reibungen mit dem römischen
Stuhl, welche bei der franzosenfreundlichen
GesinnungPapstClemens'
XI. und dem entschiedenen Auftreten des
Kaisers 1708 zu den schärfsten
Drohungen, ja zur
Kriegsbereitschaft
der
Kurie führten, 1709 jedoch mit der Nachgiebigkeit des eingeschüchterten
Papstes schlossen.
Was die innern österreichischen Verhältnisse betrifft, so fand J. bei seinem Regierungsantritt
Ungarn
[* 12] in vollem
Aufstand
und
Schlesien
[* 13] in
Gärung. Für die mißvergnügten und gedrückten
Protestanten in
Schlesien gewann
Karl XII.
(1706) im
AltranstädterFrieden von J. eine
Reihe von Zugeständissen ^[richtig: Zugeständnissen]; in
Ungarn, wo
FranzRákóczy,
von
Frankreich unterstützt, die ältern
Rechte des
Landes gegen die Verfassungsänderungen von 1687 verteidigte, sah sich J.
zu Unterhandlungen genötigt, deren
Abschluß im
Frieden zu Szathmár 1711 er zwar nicht mehr erlebte,
zu denen er jedoch dem
GrafenPálffy die weitgehendsten
Vollmachten erteilt hatte, nachdem das Kriegsglück den kaiserlichen
Waffen
[* 14] unter dem
GeneralHeister in
Ungarn nur wenig günstig gewesen war.
Auch die
VersucheJosephs, in den Reichsangelegenheiten
Ordnung zu schaffen, konnten bei der
Kürze seiner
Regierung nur von
geringem Erfolg begleitet sein, zumal die unklare
Stellung des
Reichshofrats zu dem
Reichskammergericht
und die
Beschwerden der
Reichsstände über die Gerichtsurteile des erstern, als ererbte Übelstände der
Reichsverfassung,
nur durch ein einmütiges Zusammenwirken im
Reichstag beseitigt werden konnten. J. starb in
Wien unerwartet an den
Pocken in einemAugenblick, wo das Ansehen
Frankreichs durch das Kriegsglück der im spanischen Successionskrieg
verbündeten Mächte gänzlich zerstört war und
Ludwig XIV. sich bereits zu den demütigendsten Friedensbedingungen bereit
erklärt hatte.
Da aber die
RegierungÖsterreichs an
Karl VI., den einzigen lebenden
Habsburger vom Mannesstamm, überging, so
hatte der frühe
TodJosephs eine gänzliche Veränderung der politischen
Lage zur
Folge.
philosophischen Fakultät in Wien (später Direktor der orientalischen Akademie), und selbst Bartenstein
[* 16] (s. d.) anschlossen,
welcher durch sein ungeheuerliches Geschichtskompendium in mehreren Foliobänden die Wißbegierde des Prinzen ebensowenig
fesseln konnte, als dies dem schablonenmäßigen Unterricht so manches der andern Lehrer gelang. Es waren namentlich die doktrinären
und unfruchtbar schematisierenden Vorträge, welche den jungen Prinzen langweilten und zu einer ungeordneten,
oberflächlichen und wenig verstandenen Lektüre, besonders der neuen französischen Litteratur, haltlos forttrieben.
Bei aufgewecktem Geist, rascher Fassungsgabe und dem lobenswerten Bestreben, sich durch eigne Anschauung über alles ein selbständiges
Urteil zu bilden, wurde J. bald von dem Gefühl der Vereinzelung und Vereinsamung erfaßt, welchem die
flüchtigen Berührungen mit hervorragenden und von ihm selbst aufgesuchten bedeutenden Männern kein beruhigendes Gegengewicht
gaben. Die Meinung, in allem selbst handeln und entscheiden zu müssen, und die durchgreifende, rein persönliche Regierungsweise
des großen Monarchen mochten in diesen Umständen ihren Ursprung gefunden haben. 1764 wurde J. zum römischen
König gewählt und gekrönt, und da schon im folgenden Jahr sein Vater starb, so schien sich seiner Thätigkeit ein weites
Feld zu eröffnen; aber der Wille der Kaiserin wie die feste und der monarchischen Willkür widerstrebende ständische Verfassung
des Reichs setzten derselben die engsten Grenzen.
[* 17]
SeinGeist beschäftigte sich fast ausschließlich mit den volkswirtschaftlichen und kirchlichen Angelegenheiten, in welchen
er seine liebsten Reformgedanken mit Ungeduld bis zur Zeit seiner Alleinregierung zurückgedrängt sah. Mit der
Kaiserin stand er auch persönlich nicht auf gutem Fuß, obwohl er sich gern als »gehorsamer Sohn« bezeichnete, als solcher
angesehen sein wollte und bei ihrem Tod auch das stürmische Gefühl des Schmerzes nicht verleugnete. Aber je größer die Kluft
zwischen ihm und der frommen, von weiblicher Beängstigung erfüllten Mutter wurde, desto weniger war
ein Umgang möglich, der die Gegensätze persönlich zu mildern vermocht hätte. Dem unaufhörlichen Drängen Maria Theresias,
J. möge zur Beichte gehen und die Kirche besuchen, vermochte der Kaiser auch durch zeitweilige Erfüllung des Wunsches nicht
zu genügen.
Als nun Maria Theresia 1780 starb, sollte sich das WortFriedrichs II.: »Voilà nouvelle ordre des choses!«
in unglaublicher Eile bewahrheiten;
denn sofort ließ J. nichts an seiner Stelle, und eine Flut von Gesetzen und Verordnungen,
welche meistens jeder verfassungsmäßigen, häufig auch jeder büreaukratischen Grundlage entbehrten und der umfassendsten,
auch im 18. Jahrh. nicht ganz gewöhnlichen Geltendmachung des absoluten Systems entsprangen, ergoß sich
über alle ungleichartigen Völker und Staaten der alten habsburgischen Hausmacht, welche, mit Beseitigung des verschiedenen
Verfassungswesens und der ständischen Vertretung, als vollkommen gleichgestellte Glieder
[* 22] vom Kabinett des Kaisers aus, als
»Verwalters« des
Staats, nach den gleichen Gesetzen regiert werden und einen uhrwerkartig geregelten Organismus mit deutscher
Amtssprache ausmachen sollten.
Von der richtigen und klaren Einsicht geleitet, daß die Herrschaft des
römischen Stuhls und der katholischen Hierarchie beseitigt werden müsse, wenn die österreichische Verwaltung zur Selbständigkeit
des modernen Staatsbegriffs erhoben werden solle, begann er mit entschlossenem Sinn alle die Bande vorerst zu lösen, welche
österreichische Unterthanen von der päpstlichen Gewalt abhängig machten. Wie durch die Verordnung vom die
anspruchsvollsten Bullen der römischen Kirche aus allen Ritualbüchern und kirchlichen Sammlungen gestrichen wurden, so verfügte
J. auch die Aufhebung der päpstlichen Dispense, der Rekurse, des Bischofseides und der Litterae apostolicae, die Einführung
des Placet, das Verbot der Annahme päpstlicher Ämter und Titel und des Besuchs der in Rom
[* 23] befindlichen theologischen
Anstalten.
Diesen wichtigen Reformen folgten zahlreiche Aufhebungen von Klöstern, Einziehung des Vermögens derselben und die Gründung des
Religionsfonds sowie die Dotation von trefflichen Unterrichts- und Humanitätsanstalten aus dem konfiszierten Klostergut. Aber
schon die Durchführung dieser Maßregeln zeigte erhebliche Mißstände und Willkürlichkeiten. Bald griff
die Regierung Josephs auch in die internen Angelegenheiten der Kirche und des Gottesdienstes ein.
»Andachtsordnungen«, Gesetze gegen den »kirchlichen Flitterstaat«, Verordnungen über Prozessionen, Wallfahrten, Ablässe und
das unglückliche Gebot des Begrabens der Toten in Säcken, ohne Kleider und in Kalkgruben, alle diese Dinge, welche
bestimmt waren, »Aufklärung« zu bewirken, erregten Haß und Verdruß, selbst tiefer gehenden Widerstand seitens des Volkes.
Dabei hielt J. doch sehr bestimmt den Begriff der Staatskirche als einer katholischen aufrecht.
Wie in der politischen Verwaltung, so hielt er auch in kirchlichen DingenEinheit und Gleichheit für die wesentlichste Grundlage
des Staatslebens. Das Verhältnis der nichtkatholischen Konfessionen
[* 24] vermochte er daher nicht anders als
unter dem Gesichtspunkt einer möglichst weit gehenden Toleranz zu fassen. Obwohl sich nun in Ländern, wo die religiösen Fragen
längst durch gesetzliche Bestimmungen geregelt waren, wie in Ungarn, eine berechtigte Opposition gegen das »Toleranzpatent«
gerade von seiten der Protestanten erhob, so wirkten doch die damit zusammenhängenden Verordnungen segensreich
auf die Zustände in den andern Ländern, wo endlich ein anderthalbhundertjähriger Druck von vielen protestantischen Gemeinden
hinweggenommen wurde. Um übrigens den Übertritt von der katholischen Religion zu andern Konfessionen zu verhindern, schrak
J. selbst vor manchen Zwangsmaßregeln nicht zurück, und wie er die Sekte der Deisten durch »Karbatschenstreiche«
ausrotten wollte, so fehlt es auch nicht an Beispielen harter Kabinettsjustiz gegenüber von Mönchen, welche aus eignem Entschluß
ihren Orden
[* 25] verlassen wollten, oder gegen Protestanten, welche wegen Proselytenmacherei Verdacht erregten.
Um den Neuerungen Josephs in Österreich ein Ziel zu setzen, begab sich der PapstPius VI. 1782 persönlich
nach Wien, ohne jedoch etwas zu erreichen. Mit großer Absichtlichkeit wurde jede geschäftliche Verhandlung vermieden, und
FürstKaunitz empfing den Papst in seinem Palast lediglich als Privatperson. KeinenAugenblick wurde die Reform unterbrochen, vielmehr
auch auf das Gebiet der Diözesaneinteilung ausgedehnt, wobei dem Kaiser ernstlichere
¶
mehr
Schwierigkeiten den deutschen Kirchenfürsten gegenüber entstanden, deren Rechte in den österreichischen Erbländern aufgehoben
worden waren. Insbesondere wurden auf diese Weise die Bischöfe von Passau,
[* 27] Salzburg
[* 28] und Bamberg
[* 29] zu entschiedener Opposition gegen
J. gedrängt, welche sich schließlich in dem FürstenbundAusdruck verschaffte. Den letztern hatten die kleinern Reichsfürsten
zuerst gegen die Verfassungsverletzungen Josephs geschlossen; als aber J. das Projekt der Gewinnung Bayerns
durch Austausch gegen Belgien 1785 wieder aufnahm, trat Friedrich II. dem Fürstenbund bei und versetzte dadurch der österreichischen
Politik in Deutschland eine unheilbare Wunde.
Das kirchliche Territorialsystem aber, welches J. gegründet hatte, vermochten die deutschen Bischöfe nicht zu erschüttern.
Zu den neuen Diözesaneinteilungen in Österreich gewann J. schließlich die Einwilligung der römischen Kurie, indem er den
Besuch des Papstes schon 1783 unerwartet in Rom erwidert hatte und nun dafür sorgte, daß der Bruch mit Rom nicht allzu tief
und nachhaltig werde. Die vornehmste Sorge Josephs richtete sich nunmehr auf die Heranbildung eines staatstreuen
Klerus, wie denn das Unterrichtswesen überhaupt eine den Staatszwecken ausschließlich dienende Richtung erhielt. Die Reformen
auf diesem Gebiet wurden durch Gottfried van Swieten ins Leben geführt, welcher sich für Verbreitung des Wissens und Könnens
große Verdienste erwarb, aber auch in Bezug auf die höhern Aufgaben des Unterrichts und der Wissenschaft
einem trocknen Utilitarismus huldigte.
Am wohlthätigsten wirkten ohne Zweifel die Maßnahmen Josephs auf dem Gebiet der sozialpolitischen und volkswirtschaftlichen
Verhältnisse, und man hat die treffende Bemerkung gemacht, daß J. den österreichischen Erbländern eine Revolution erspart
habe. Er legte den Grund zu einem bessern und gerechtern Steuersystem, das nur deshalb Widerspruch erregte,
weil es den Adelsvorrechten entgegentrat und alle ständischen Privilegien beseitigte. Die gänzliche Aufhebung der Leibeigenschaft
war aber das dauerndste Resultat der Josephinischen Gesetzgebung. In Bezug auf Josephs Reformen im Justizwesen zeigte sich der
unruhige Geist und der stets wachsende Widerspruch der Verordnungen besonders nachteilig. So wurde die Todesstrafe
erst aufgehoben und in solche Strafen verwandelt, welche, wie Schiffziehen und Gassenkehren, die öffentliche Meinung gegen
sich hatten; bald aber führte eine neue Ordonnanz die Todesstrafe wieder ein. Ganz ähnliche Schwankungen zeigten Josephs
Verordnungen über die Bücherzensur und Preßfreiheit. Mangel an jeglicher Voraussicht bei Erteilung solcher Gesetze
und zufälliger Verdruß bei Aufhebung oder Modifikation derselben charakterisieren auch hier die Thätigkeit des absolut
schaltenden Monarchen.
Trotz des Widerstandes, welchen J. in den Erbländern fand, würden indes seine Gesetze nachhaltiger gewirkt haben, wenn das
Ansehen seiner Regierung nicht durch seine äußere Politik völlig erschüttert worden wäre. Bei persönlicher Bewunderung
Friedrichs II. war er doch zu sehr in den österreichischen Traditionen befangen, als daß er nicht die lebhafteste Eifersucht
gegen das wachsende Ansehen Preußens
[* 30] empfunden hätte, und diese Eifersucht ward erwidert, indem der Preußenkönig dem Lieblingsplan
Josephs II., Bayern zu erwerben, entgegentrat und so dieses für ÖsterreichsStellung in Deutschland epochemachende
Projekt durchkreuzte.
Indem J. Anlehnung an fremde Staaten, bald an Frankreich, bald an Rußland, suchte, mißglückten ihm
die nächsten Unternehmungen.
Als er die alten Verträge über die Scheldeschiffahrt mit den Holländern lösen wollte, mußte er als römischer Kaiser die
Beleidigung seiner Flagge durch das stolze kleine Nachbarvolk hinnehmen und froh sein, daß Frankreich einen
Ausgleich vermittelte. Der abenteuerliche Plan, das griechische Reich wiederherzustellen, und die russische Allianz führten
zu dem Türkenkrieg von 1788, dessen unglücklicher Verlauf alle schlummernden Kräfte des Widerstandes in den Erbländern
entfesselte. In Belgien war es schon 1787 zu blutigen Auftritten gekommen.
Aber auch hier fand J. nur wenig Gehorsam, und nachdem er endlich einen fügsamen General zu diesem Zwecke gefunden, hatte er
nicht die hinreichende militärische Macht, um die Revolution zu ersticken. Ganz ähnlich hatten sich die Dinge in Ungarn entwickelt.
Die einfache Negation des historischen Rechts in diesem Land hatte erst einen passiven, bald in den Komitaten einen faktischen
Widerstand erzeugt, der seit 1789 durch die französischen Revolutionsvorgänge sichtlich beeinflußt und
befördert wurde.
Als gegen Ende desselben Jahrs J. neue Forderungen in betreff der Rekrutenstellung und Getreidelieferung stellte, wurde er
von den Komitatsbehörden barsch an den Reichstag verwiesen, der freilich seinerseits schwerlich geneigt gewesen wäre, mit
dem ungekrönten König zu verhandeln. Am unterzeichnete J. jenes merkwürdige Dokument, durch
welches er für Ungarn mit wenigen Ausnahmen alle Neuerungen widerrief und den Verfassungsstand vom Jahr 1780 wiederherstellte.
Um Belgien zu pazifizieren, mußte er sich zu dem noch demütigendern Schritt bequemen, die Hilfe und Vermittelung des PapstesPius VI. anzurufen. Gleichzeitig hatten auch die böhmischen und tirolischen Stände sich zu regen begonnen
und preßten dem todkranken Kaiser das Geständnis ab: »Ich will ihnen ja alles geben, was sie verlangen; nur mögen sie mich
ruhig ins Grab steigen lassen«. J. starb 49 Jahre alt, an einem Lungenleiden, welches infolge der Strapazen der
beiden Türkenfeldzüge rasch zugenommen hatte.
Man sagte (wohl mehr eine nachträgliche Erfindung),
er habe sich als Grabschrift setzen wollen: »Hier
liegt ein Fürst, dessen Absichten rein waren, der aber alle seine Entwürfe scheitern sah«. Indessen darf man die Wirksamkeit
Josephs auch bei der kühlsten Beurteilung und schärfsten Kritik nicht unterschätzen, da aus dem Zusammenbruch seines Regierungssystems
die wesentlichsten Prinzipien lebensfähig sich behaupteten. Im großen und ganzen hat er den österreichischen
Regierungen und selbst dem österreichischen Volkscharakter in jeder politischen Beziehung seinen Stempel aufgedrückt, der
»Josephinische Geist« ist noch heute im Mittelstand Deutsch-Österreichs lebendig. Wenn auch seine kirchlichen Ansichten von
seinen Nachfolgern nicht geteilt wurden,
¶