Joint
-stock
-banks
(spr. dscheunt-stock
-bänks), der engl.
Name für solche
Banken, die mit einem
von vielen
Personen zusammengeschossenen
Kapital betrieben und daher auch nur von einem
Ausschuß der
Anteilseigner geleitet
werden.
Sie sind in vielen Fällen unsern Aktienbanken gleich, wenn sie nämlich mit beschränkter Haftbarkeit (limited liability) ihrer Mitglieder errichtet sind. In neuester Zeit vermehrt sich diese Art, und diejenigen mit unbeschränkter Haftbarkeit verschwinden allmählich.
Näheres s. Banken, S. 336.