Titel
Johanniter
orden,
neuer
preußischer.
An
Stelle und zum Andenken der durch
Edikt vom und
Urkunde vom aufgehobenen
Ballei
Brandenburg
[* 2] (vgl. S. 247) wurde vom König
Friedrich
Wilhelm III. als Auszeichnung für
ehrenvolle Dienstleistung und als
Beweis königlicher
Gnade der »Ritterliche
Orden
[* 3] St.
Johannis vom
Spital zu
Jerusalem«
[* 4] gestiftet.
Mittelpunkt des
Ordens blieb
Sonnenburg bei
Küstrin,
[* 5] der einstige Sitz des Herrenmeistertums des
Johanniterordens in der
Mark
etc. Durch Kabinettsorder vom erhielt der
Orden eine neue, seiner ursprünglichen
Stiftung entsprechendere
Bestimmung, indem die Herstellung der
Ballei
Brandenburg zu gunsten des evangelischen St.
Johanniterordens, jedoch unbeschadet
der früher erfolgten
Einziehung der
Güter desselben, beschlossen ward. Am wurde
Prinz
Karl feierlich zum Herrenmeister
des
Ordens eingesetzt.
Derselbe erteilte 14 Herren in herkömmlicher Weise den Ritterschlag. Das erste Ordenskapitel tagte und entwarf die Statuten, welche durch Urkunde vom 8. Aug. von dem König als Protektor des Ordens genehmigt wurden. Die gegenwärtige Organisation der Ballei Brandenburg (jetziger Herrenmeister Prinz Albrecht von Preußen) [* 6] ist der frühern nachgebildet. Die Ordensmitglieder stufen sich ab in: 1) Kommendatoren (Komture) und Ehrenkommendatoren, welche unter dem Vorsitz des Herrenmeisters nebst den Ordensbeamten das Ordenskapitel bilden;
2) Rechtsritter, die in der Kirche zu Sonnenburg das Ordensgelübde abgelegt, den Ritterschlag und die Insignien ihrer Würde erhalten haben;
3) Ehrenritter, die durch ihren Lebenswandel eine den Zwecken des Ordens entsprechende Gesinnung an den Tag legen, jährliche Beiträge (36 Mk.) zahlen, aber das Ordensgelübde nicht abgelegt haben. Das Ordensgelübde der Rechtsritter besteht in dem Versprechen, der christlichen Religion, besonders der evangelischen Konfession, getreu zu bleiben, das Ordenskreuz als Zeichen der Erlösung zu tragen, würdigen Wandels sich zu befleißigen, den Kampf gegen den Unglauben, den Dienst und die Pflege der Kranken als Zweck des Johanniterordens anzuerkennen und dem Ordenspatron (König von Preußen) in Ordenssachen treu, hold und gewärtig sein zu wollen, endlich die Ehre des Ordens überall zu wahren.
Niemand kann
Rechtsritter werden, der nicht vorher im
Noviziat Ehrenritter gewesen. Das Ordenskapitel entscheidet über
die
Aufnahme neuer
Mitglieder, die alle von
Adel sein müssen. Jeder Ehrenritter zahlt bei der
Aufnahme 900 Mk. in die Ordenskasse,
damit diese über die zur Erreichung des Ordenszwecks,
Pflege Kranker und Siecher, erforderlichen Geldmittel verfügen könne.
Es steht jedem Mitglied frei, sich mit seinen Beiträgen entweder direkt der
Ballei oder einer der 13
Genossenschaften
in
Deutschland
[* 7] anzuschließen.
Die
Ballei unterhält mehr als 30 Kranken- und
Siechenhäuser. Außerdem hat der
Orden
dienende Brüder und
Schwestern.
Damen sind
eigentlich ausgeschlossen; nur den Gemahlinnen der
Souveräne und den
Witwen derselben sowie der Gemahlin des Herrenmeisters,
wenn
sie den
Wunsch äußern, dem
Orden anzugehören, werden die
Insignien erteilt, ebenso den
Souveränen.
Die Provinzialgenossenschaften des
Ordens im
Königreich
Preußen unterhalten 16
Spitäler mit 413
Betten; die außerpreußischen
Genossenschaften haben teils eigne
Spitäler, wie die württembergische, teils unterhalten sie Freibetten in
Krankenhäusern,
welche nicht vom
Orden gegründet sind, wie die mecklenburgische und hessische
Genossenschaft.
Das Ordenszeichen (s. Tafel »Orden«, Fig. 31), ein goldenes achtspitziges, weiß emailliertes Kreuz, [* 8] mit goldenen Adlern zwischen den Armen und einer Krone bei den Rechtsrittern, mit schwarzen Adlern und ohne Krone bei den Ehrenrittern, wird an einem schwarzen Band [* 9] um den Hals, das einfache weiße Ordenskreuz auf der linken Brust festgenäht getragen. Die Ordenskleidung ist eine scharlachrote Uniform mit weißem Kragen und weißen Aufschlägen, goldenen Litzen und gelben Knöpfen, weiße Beinkleider und goldene Epauletten, ein dreieckiger Hut [* 10] mit weißer Plümage bei den Rechtsrittern, ohne diese bei den Ehrenrittern mit dem Ordenskreuz. Für den Dienst der freiwilligen Krankenpflege im Feld und Lazarett ist eine Interimsuniform bestimmt. Der Herrenmeister trägt ein größeres Kreuz an breitem Band. In den kriegerischen Ereignissen der letzten Jahre hat der Orden Gelegenheit gefunden, in seinem eigentlichen Beruf, der freiwilligen Krankenpflege nämlich, sich besonders zu bethätigen.
Vgl. Herrlich, Die Ballei Brandenburg des Johanniterordens (Berl. 1886).