Titel
Jesuiten
(Gesellschaft Jesu), geistlicher Orden, [* 3] der, gestiftet im alleinigen Interesse der päpstlichen Allgewalt, bald eine welthistorische Bedeutung wie kaum ein andrer Orden zu erlangen wußte. Der Stifter der Gesellschaft, Ignaz von Loyola (s. d.), nannte, weil er einst in einer Vision gesehen, wie Gott der Vater Jesu den besondern Schutz des Ordens übertrug, denselben die »Kompanie Jesu«; ihre Mitglieder fügten zu den drei Mönchsgelübden noch das vierte, »ihr Leben dem beständigen Dienst Christi und der Päpste zu widmen, unter dem Kreuzesbanner Kriegsdienste zu leisten, nur dem Herrn und dem römischen Oberpriester, als dessen irdischem Stellvertreter, zu dienen, so daß, was immer der gegenwärtige Papst und seine Nachfolger in Sachen des Heils der Seele und der Verbreitung des Glaubens ihnen befehlen, und in welche Länder immer er sie entsenden möge, sie ohne jegliche Zögerung und Entschuldigung sogleich, soweit es in ihren Kräften liege, Folge zu leisten gehalten sein wollten«. In einem Zeitpunkt, da alle Welt dem Papste den Gehorsam aufkündigte, legte sich ihm also hier ein aus schwärmerisch-phantastischen Anfängen rasch zum Stadium weltkluger Berechnung fortgeschrittener Orden unbedingt zu Füßen.
Kein Wunder, wenn ihn schon Papst Paul III. bestätigte und Julius III. seine Vorrechte in ausgedehntester Weise erweiterte. Die J. wurden mit den Rechten der Bettelmönche und der Weltgeistlichen zugleich ausgestattet, mit ihren Gütern von aller weltlichen Gerichtsbarkeit und Besteuerung, auch von bischöflicher Abhängigkeit befreit und hatten demnach außer ihrem Ordensobern und dem Papst keinen Herrn anzuerkennen; sie erhielten die Befugnis, alle Priesterfunktionen, sogar während eines Interdikts, zu verrichten, von allen Kirchenstrafen und Sünden eigenmächtig loszusprechen, die Gelübde der Laien in andre gute Werke zu verwandeln, von Fastengeboten, von Abwartung der kanonischen Stunden, vom Gebrauch des Breviers sich selbst zu dispensieren sowie überall Kirchen und Güter zu erwerben und Ordenshäuser anzulegen. Dazu erhielt ihr General neben einer unumschränkten Gewalt über alle Ordensglieder die Befugnis, sie in jederlei Aufträgen überallhin entsenden, sie allerwärts als Lehrer der Theologie anstellen und mit akademischen Würden bekleiden zu können.
Organisation des Jesuiten
ordens.
In den Konstitutionen und der darauf beruhenden gesellschaftlichen Gliederung des Ordens charakterisiert sich aufs sprechendste die schon im Stifter zu bemerkende Verbindung überspanntester Schwärmerei und raffiniertester Berechnung. Religiös-sittliche Motive und politische Kunst und Klugheit haben zusammengewirkt, um eine mannigfaltig verzweigte, aber einheitliche Ordensregel zu schaffen und der Gesellschaft jene einzigartige Organisation zu geben, welche einem aus festen Ringen gefügten Panzer gleicht, der seinen Träger [* 4] wehrhaft macht, schützt und zugleich elastisch genug ist, um ihm jegliche Bewegung zu verstatten.
Wille, Einsicht und Gewissen der ganzen Gesellschaft werden daher in der Hand [* 5] des Generals zu einem gefügigen Werkzeug, welches keinem Befehl versagt. Etwa 500mal kommen die Konstitutionen darauf zurück, daß jeder im General Christus selbst sehen müsse, wie überhaupt dem alten Soldaten, welcher den Orden gestiftet hatte, die Subordination als das Geheimnis aller Machtentfaltung, als die Seele aller Tugend galt. »Ein jeder sei überzeugt, daß diejenigen, welche unter dem Gehorsam leben, von der göttlichen Vorsehung durch Vermittelung ihrer Vorgesetzten sich ebenso bewegen und regieren lassen müssen, wie wenn sie ein Leichnam wären« (perinde ac si cadaver essent).
Innerhalb des durch die Konstitution gezogenen Spielraums schaltet der General souverän, so daß der Einzelne, nicht aber die Gesellschaft in seine Hand gegeben ist. Durch die Provinziale (praepositus provinciae) gewählt und nur dem Papst verpflichtet, setzt er alle höhern Beamten ein und ab, verfügt über den Rang und die Wirksamkeit der Mitglieder, handhabt die vom heiligen Stuhl erhaltenen Privilegien, Gerechtsame und Konstitutionen, welche er ohne weitere Rechenschaft schärfen, mindern, widerrufen kann, und übt überhaupt volle Regierungs- und Jurisdiktionsgewalt aus. Er hat in den vier Beisitzern (Assistenten) gleichsam genossenschaftliche Anwalte, welche ihn bei schwierigen Geschäften durch Rat und That unterstützen, aber auch beobachten und, wenn er trotz der von dem Warner (Zensor, Admonitor) ausgehenden Abmahnung bei Mißgriffen oder den Ordensregeln zuwiderlaufendem Leben verharrt, vor den Generalkonvent bescheiden und hier auf Absetzung oder noch strengere Strafe antragen dürfen.
Ähnlich dem General, welcher ihn ernennt, übt der Provinzial in seinem bald größern, bald kleinern Kreis [* 6] die gleichfalls von Beisitzern und dem Warner gezügelte Amtsgewalt aus, untersucht jährlich einmal sorgfältig den Stand des Bezirks, überwacht auf Hochschulen und in Kollegien Lehrer und Schüler und beschränkt hochbetagte oder für wissenschaftliche Thätigkeit nicht befähigte Ordensglieder auf den Beichtstuhl. Dem Provinzial unmittelbar untergeordnet sind die Vorsteher der Profeßhäuser (Superioren), in welchen die vollendeten J. (professi quatuor votorum) wohnen.
Die gleichfalls von Räten und Mahnern (monitores) umgebenen Rektoren oder Vorsteher der Kollegien leiten die wissenschaftliche Thätigkeit und den Schulbetrieb des Ordens. Ein geregelter Briefwechsel verknüpft alle Gebiete und vermittelt alle Gesellschaftsbeziehungen. Wöchentlich einmal statten die Rektoren und Vorsteher der Profeßhäuser dem Provinzial Bericht ab, worauf jeden Monat Bescheid erteilt wird. Sämtliche Provinziale in Europa [* 7] schreiben dem General monatlich einmal, die Rektoren und Hausvorsteher alle drei Monate.
Die Beamtenkontrolle wird so geführt, daß der General nicht nur im Besitz vollständiger Kataloge ist, worin die einzelnen Ordensglieder nach Namen, Alter, Studien, Beschäftigungen, geistiger Befähigung charakterisiert sind, sondern auch über die Entwickelung und Bewährung aller Arbeiter beständig auf dem Laufenden gehalten und dadurch in den Stand gesetzt wird, für jeden Posten sofort den geeigneten Mann zu ersehen. Aus den einlaufenden zahllosen Einzelberichten geht der jährlich zu Rom [* 8] in lateinischer Sprache [* 9] abgefaßte Generalbericht über den Stand der Provinz hervor. Den untersten Grad des Ordens bilden die Novizen, welche der von einem Gehilfen (coadjutor) unterstützte Novizenmeister (magister novitiorum) im ¶
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Probehaus (domus probationis) beaufsichtigt und leitet. Zwanzig Tage lang dauert die Gastzeit, binnen welcher man den Fremdling (Indifferenten) vorläufig beobachtet und durch bestimmte vom Prüfer (Examinator) gestellte Fragen zu erforschen trachtet. Für den Zugelassenen, der vor allem körperlich gesund und geistig befähigt sein muß, beginnt nun die Probezeit (Noviziat). Die von 4 Uhr [* 11] morgens bis 9 Uhr abends genau bestimmte Tagesordnung der Novizen umfaßt eine ertötende Monotonie von düstern Andachtsübungen, niedern Dienstleistungen, phantastischer Lektüre und herber Selbstqual, ganz dazu gemacht, alle gesunde Eigenart zu brechen und die geistige Verschrobenheit zu vollenden, die den jungen Mann ins Novizenhaus geführt hat.
Nach zweijähriger Probezeit tritt der Novize mit feierlichem Gelübde der Armut, Keuschheit und des Gehorsams als Koadjutor der Gesellschaft bei, deren Zwecke er von nun an thätig fördert, ohne noch die innersten Triebfedern des großen Maschinenwerkes selbst zu kennen. Seine Gelübde binden ihn, nicht aber den Orden, welcher einen Mißliebigen ohne weiteres entlassen darf. Es gibt geistliche Koadjutoren (Mithelfer, coadjutores formati, spirituales), welche den Jugendunterricht besorgen oder auch im Beichtstuhl und auf der Kanzel wirken, und weltliche Koadjutoren (coadjutores saeculares), welche als Verwalter, Diener, Köche, Handarbeiter für die physischen Bedürfnisse des Ordens sorgen und ohne bestimmte Erlaubnis nicht einmal lesen und schreiben lernen dürfen.
Nur wer als Scholastikus in einem Ordenskollegium fünf Jahre lang sich mit allgemein wissenschaftlichen Fächern beschäftigt, dieselben dann weitere fünf Jahre lang als Lehrer vorgetragen, hierauf ungefähr ebenso lange Theologie studiert und schließlich noch ein Jahr auf Wiederholung der Noviziatsübungen verwendet hat, empfängt die Priesterweihe und findet entweder Verwendung als geistlicher Koadjutor oder Aufnahme in die Zahl der Professen von vier Gelübden. Diese allein verwalten die höchsten Ämter, wählen aus ihrer Mitte den Großmeister und erscheinen auf den, freilich selten genug, in Rom abgehaltenen Generalkapiteln. Hinsichtlich des Vermögens galt früher der Unterschied, daß die Profeßhäuser von milden Gaben lebten, die Kollegien und Novizenhäuser aber gemeinschaftliche Einkünfte erwerben durften.
Inneres Ordensleben.
Das innere Ordensleben charakterisiert sich besonders nach den vier Seiten der häuslichen Zucht, des Gottesdienstes, des Unterrichts und des Missionswesens. Die Hausregel oder Tagesordnung strebt das Aufgehen aller individuellen Triebe und Kräfte im Gesamtinteresse an. Obenan steht die Pflicht, gegenüber den Befehlen der Obern dem eignen Willen zu entsagen. Niedrige, oft den Sinnen widerwärtige Geschäfte (officia abjecta) muß man so lange betreiben, bis die ursprüngliche Abneigung besiegt ist, für jeden Brief die Erlaubnis des Obern nachsuchen, alle Falten und Geheimnisse des Herzens, alle Fehler und Gebrechen nicht nur im Beichtstuhl enthüllen, sondern auch außerhalb desselben, wenn sie an einem Mitbruder entdeckt werden, ohne Säumnis einberichten, endlich zweimal des Tags sein Gewissen prüfen.
Der kategorische Imperativ des blinden Gehorsams erreicht dadurch seinen Höhepunkt, daß der Vorgesetzte kraft der gegebenen Vollmacht im Namen Jesu Christi dem Untergebenen selbst eine Handlung aufgeben kann, welche dessen eignes sittliches Gefühl oder Urteil mißbilligt. Die Selbstüberwindung gegenüber den Banden des Bluts fordert Aufgeben der angebornen Naturgefühle; von Vater, Mutter, Verwandten spricht schon der Novize als von solchen, die er nicht mehr hat.
Nicht weniger soll die Eifersüchtelei der Nationalität in dem Kreis der Brüderschaft verschwinden, daher
Gespräche über politische Gegenstände verboten sind. Jedes Mitglied soll nach Kräften Engelsreinheit des Geistes und Leibes
erstreben, Auge,
[* 12] Ohr
[* 13] und Zunge mit anhaltender Sorgfalt bewachen. Gang,
[* 14] Schritt, Gestikulation, Stimme, Haltung sind dem Jesuiten
genau vorgeschrieben. Er wandelt im langen schwarzen Gewand und Mantel, mit einer schwarzen viereckigen
Mütze oder dem flachbodigen Krempenhut angethan; sein Haupt darf er nicht frei bewegen, sondern muß es mit leichter Beugung
[* 15] nach vorn tragen; die Augen sollen den Boden suchen und nur den untern Teil des Gesichts des Angeredeten fixieren.
Auch auf etwanigen Wanderungen soll der Jesuit sich unaufhörlich in den Ordenskreis hineindenken und
in bestimmten Fristen vorgeschriebene Reisegebete wiederholen. Die Armut soll als eine eherne Ordensmauer (religionis murus)
geliebt und in aller Reinheit geübt werden. Niemand soll irgendwie Eigentum haben, jedermann mit dem geringsten Hausgerät
und Bedarf zufrieden und, im Fall Not oder Gebot es fordern, bereit sein, das Brot
[* 16] von Thür zu Thür zu erbetteln,
auch nicht Lohn und Almosen nehmen für geistliche Handlungen, als Messe, Beichte, Predigt, Unterricht. So wenigstens lauten die
Konstitutionen, die freilich durch päpstliche Eingriffe gerade auf diesem Punkt verhängnisvolle Änderungen erfuhren, in deren
Folge der Jesuiten
orden bald über unzählige Reichtümer gebot und in allen Ländern Handels- und Bankgeschäfte
betrieb.
Gottesdienst, Predigt und Seelsorge sind streng an die Überlieferung der römisch-katholischen Kirchenlehre gebunden; doch verschmähten die jesuitischen Theologen nicht, wo es die Erreichung ihres Hauptzwecks, Bekämpfung des Protestantismus und seiner Dogmatik, galt, auch unter Anwendung von utilitarischen und eudämonistischen Reflexionen die Seelen möglichst zu gewöhnen, ihr Heil auf dem Weg der Beichte und der verdienstlichen Werke zu suchen. Während sie in der Verfolgung dieses Ziels die Lehren [* 17] von der Gnade und Vorherbestimmung einer rein rationalistischen Kritik unterwarfen, huldigten sie auf andern Gebieten zugleich der krassesten Phantastik und trieben namentlich als fruchtbares Prinzip alles sinnlich-übersinnlichen Aberglaubens den Marienkultus auf die Spitze.
Dieser letztere überwucherte bald in seiner rohesten, geschmacklosesten und anstößigsten Form den ganzen Gottesdienst. Ein stehendes Thema in ihren Predigten und Erbauungsbüchern wurde es, daß es schwer sei, durch Christus, dagegen leicht, durch Maria selig zu werden. Aber auch sonst fand aller Heiligen-, Bilder- und Reliquiendienst die eifrigste Unterstützung, Fortbildung und Verbreitung unter den J. Sie produzierten Wundergeschichten, Talismane und Fetische in Menge und suchten auf diesem Weg die Phantasie des Volkes zu beschäftigen und einzunehmen.
Nichts wurde verabsäumt, um neben der schlagfertigen Frömmigkeit, welche jede Kapitulation mit dem Feind verschmähte, den religiösen Sinn an die Interessen des Ordens zu knüpfen. Für diesen bringt man im Beginn des Jahrs, Monats, der Woche ein besonderes Meßopfer dar; die Wohlthäter und Gönner finden in Gebeten und Messen dankbares Gedächtnis, kein wichtiges, der römisch-katholischen Kirche und Brüderschaft günstiges Ereignis bleibt ohne gottesdienstliche Feier. Das ganze Räderwerk der mannigfaltig abgestuften ¶
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Kultusangelegenheiten ist durch bestimmte Vorschriften geregelt. Den Übergang von dem stillen Gebet zu dem öffentlichen Gottesdienst bildet die unter dem Namen der geistlichen Übungen künstlich gegliederte Andacht. Den methodisch-didaktischen Leitfaden gewährt Loyolas »Geistliches Übungsbüchlein« (»Exercitia spiritualia«),
welchem schon 1548 Papst Paul III. mittels einer Bulle gleichsam kanonische Weihe, die Generalkongregation von 1594 aber weitere Ausführung verliehen hat. Es enthält eine nach vier Wochen, der religiös-geistlichen Dienstzeit, geordnete förmliche Anweisung zur Prüfung des eignen Gewissens und zum Beten, ganz dazu angethan, alle Willensfreiheit gänzlich niederzuschlagen und einen teils schwärmerisch fiebernden, teils leidenden Gemütszustand zu erzeugen, der jeden Eindruck des brüderschaftlichen Geistes duldet und den letzten Tropfen individuellen Bluts freudig der geistlichen Kelter überläßt.
Diese geistlichen Übungen konnten um so weniger ihre Wirksamkeit verfehlen, je planmäßiger das wissenschaftlich-pädagogische Element von dem Orden entwickelt und für praktische Endergebnisse benutzt wurde. Wollte man den Siegesgang der Reformation aufhalten, so erschien vor allem wirksamste Konkurrenz auf dem Gebiet des Unterrichts notwendig. Von Anfang an hat daher der Orden sein Augenmerk auf die Erziehung und Bildung der heranreifenden Generationen gerichtet und das Gelübde des Jugendunterrichts in seine Ordensregel aufgenommen. Um möglichst viele Zöglinge zu gewinnen, ward der Unterricht möglichst wohlfeil, im Prinzip sogar unentgeltlich erteilt, und zwar den Kindern aller Stände.
Abgesehen aber war es besonders auf Söhne aus bessern Ständen und talentvolle Köpfe, und der allbestimmende, die ganze pädagogische Betriebsamkeit leitende Gedanke war der Ordenszweck. Hatte bei der Wiederaufnahme des Studiums des klassischen Altertums in Italien [* 19] und Deutschland [* 20] teils die ästhetisch-sprachliche, teils die kritisch-historische Seite das Übergewicht erhalten, so trat in den Jesuitenschulen der Humanismus, seinem geschichtlichen Charakter geradezu entgegen, in den Dienst des römisch-mittelalterlichen Kirchentums.
Freilich war es fast ausschließlich das Lateinische, nicht das Griechische, was die Gesellschaft pflegte. War doch das Latein zugleich Kirchen- und Gelehrtensprache des ganzen Abendlandes. Als solche paßte es vortrefflich zu den römischen Tendenzen des Ordens: die nationale Bildung ward überall zurückgedrängt und die katholische Theologie unumschränkte Königin der Wissenschaften. Die Ausbildung einer schlagfertigen Geistlichkeit und einer von Ehrfurcht vor dem priesterlichen Stand erfüllten, unterwürfigen Laienschaft, dies ist das Ziel aller Lehranstalten.
Ihre Grenzen [* 21] und Befugnisse, ihre Hilfsbücher, Arbeits- und Mußestunden, Strafen und Belohnungen etc., alles ist durch feste Vorschriften gegen Ungewißheit oder Willkür sichergestellt. Selbst in Dingen, welche nicht dem Glauben und der Frömmigkeit angehören, soll jeder Lehrer, auf eignes Urteil verzichtend, die Ansichten bewährter Meister und die Gebräuche katholischer Schulen darlegen. So wurden Aristoteles auf philosophischem, Hieronymus auf exegetischem, Thomas auf dogmatischem Gebiet Vorbilder des großen Gedankenregenten in Rom, für dessen Dienst sie erzogen wurden.
Der unter dem General Aquaviva 1584 ausgearbeitete Studienplan (Ratio atque institutio studiorum societatis Jesu) lehnte sich so eng an humanistische Vorbilder, wie die Schulordnung des evangelischen Straßburgers Joh. Sturm und die Schola aquitanica (Collège de Guienne), an, daß er von der spanischen Inquisition getadelt und vom Papst Sixtus V. verworfen ward. Erst eine zweite Bearbeitung von 1599 erlangte wirkliche Geltung. Mit wenigen Zusätzen vom Jahr 1616 und einigen die Grundsätze nicht berührenden Änderungen des Generals Roothaan vom Jahr 1832 gilt die Ratio studiorum noch heute.
Nach ihr sind die der J. so eingerichtet, daß die niedern Studien (studia inferiora) den fünf oder sechs Gymnasialklassen (Principia, Rudimentum, Syntaxis, Humanitas, Rhetorica), die höhern Studien (studia superiora, d. h. Philosophie und Theologie) den beiden Lycealklassen (Facultas artium und Theologia) zufallen. Die drei untern Gymnasialklassen werden auch unter der Bezeichnung Grammatik, wie die beiden obern unter dem Namen Humanität zusammengefaßt.
Die Gymnasialklassen bis auf die zweijährige Rhetorik haben einjährigen Lehrgang. Die philosophischen Studium ^[richtig: Studien] sind auf zwei, die theologischen auf vier Jahre berechnet. Allenthalben suchte man den freiern Gebrauch der gewonnenen Kenntnisse und rhetorisch-dialektische Gewandtheit zu erzielen. Diesem Zweck dienten namentlich die sogen. akademischen Vereine, in welchen die Zöglinge unter der Vorsteherschaft eines Lehrers und nach ihren verschiedenen Stufen als Grammatiker, Humanisten, Rhetoriker, Philosophen, Theologen Aufgaben in mündlicher und schriftlicher Rede behandelten, Vorträge hielten und beurteilten, Sätze verteidigten und angriffen etc. Als Zuchtmittel gebrauchte man vorwiegend Ehrgeiz und Eitelkeit und führte nach den Kenntnissen und Sitten bestimmte Klassenplätze sowie Prämien ein.
Auch hier hatte jeder Schüler seinen Nebenbuhler und in ihm zugleich seinen Aufseher und Denunzianten. Auf Wetteifer (aemulatio) beruhte die ganze Disziplin. (Über jesuitische Erziehung vgl. Reinhold, K. L. Reinholds Leben, Jena [* 22] 1825, S. 5 ff.) So erhielt der Orden nach und nach einen Stamm von Zöglingen, welchen in den meisten katholischen Ländern die Leitung des Unterrichts zufiel, und die dabei einer religiös-körperschaftlichen Richtung folgten, deren Endergebnisse weniger der Wissenschaft als dem kirchlichen Leben förderlich werden mußten.
Der letzte Hebel
[* 23] des wachsenden Einflusses des Jesuiten
ordens war endlich der, daß er die Mission oder
Heidenbekehrung in den Bereich seiner Thätigkeit zog. Dies hatte schon in dem ursprünglichen Gedanken Loyolas gelegen, und
in dem Mitbegründer des Ordens, Franz Xaver (s. d.) erstand ihm einer der größten und erfolgreichsten,
Heidenmissionäre, die das Christentum aufzuweisen hat. Aber auch auf dem im äußersten Notfall betretenen
Weg der den Deckmantel des Glaubenseifers umwerfenden Eroberung oder einer schlauen Handelspolitik haben die J. in Ost- und
Westindien,
[* 24] in Japan
[* 25] wie in China und Abessinien dem Christentum und ihrer Gesellschaft Tausende von Anhängern gewonnen.
Dabei wandte man alle erdenklichen Mittel und Künste der Bekehrung an, verschmolz althergebrachte Vorstellungen und Gebräuche mit christlich-katholischen Begriffen und Gewohnheiten, bahnte sich in Ostindien [* 26] bald als christlicher Brahmane zu den Großen, bald als Freiheit verkündender Apostel zu den unterdrückten Volksmassen den Weg, trat in Japan als Lehrer und Vollstrecker eines strengen Sittengesetzes den wollüstiger Trägheit sich hingebenden Priestern entgegen und machte Partei bei dem der üppigen geistlichen Standesgenossenschaft grollenden Adel, gewann ¶
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Titel
Jesuīten,
die Mitglieder des bedeutendsten geistlichen Ordens in der röm.-kath. Kirche.
1) Gründung und Organisation. Der Jesuiten
orden, eigentlich Gesellschaft Jesu (lat.
Societas Jesu), ward 1534 von Ignatius von Loyola (s. d., daher auch Ignatianer, Inigiten) gestiftet und von
Papst Paul III. bestätigt. Dieser und die folgenden Päpste verliehen dem Orden die ausgedehntesten Privilegien. Die Regel
desselben ist im allgemeinen weniger streng als die anderer Orden; so sind weder besondere Abtötungen
vorgeschrieben, noch gemeinschaftliches Chorgebet, nicht einmal eine Ordenskleidung (die Tracht der J. ist die der span. Weltgeistlichen
zur Zeit Loyolas); aber das Gelübde des
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Gehorsams ist schärfer ausgebildet als in allen andern Orden. Sirius V. wollte die Regel und den Namen des Ordens ändern, starb aber vor der Ausführung des Planes.
Die Thätigkeit der J. erstreckt sich auf die Seelsorge (Predigt, Beichtstuhl, Volksmissionen und geistliche Exercitien),
den Unterricht in der weitesten Bedeutung (s. Jesuiten
schulen) und die Heidenmission. Die Regel, die Ausführungsverordnungen,
die später hinzugekommenen Vorschriften, die den Orden betreffenden päpstl. Bullen u. s. w. sind gesammelt in dem «Institutum
Societatis Jesu» (2 Foliobände, Prag
[* 28] 1757; eine neue, 1869 zu Rom begonnene Ausgabe ist noch nicht vollendet).
Die Mitglieder des Ordens zerfallen in vier Klassen: Novizen,Scholastiker,Koadjutoren und Professen. Das Noviziat dauert zwei Jahre; die Novizen machen drei Wochen die «geistlichen Übungen» nach der Anleitung Loyolas (in abgekürzter Form, acht Tage lang, werden sie von allen J. alljährlich gemacht) und werden dann in besondern Noviziathäusern in die Ordenszucht eingeführt. Sie können jederzeit austreten oder entlassen werden. Nach zwei Jahren legen sie die Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams als «einfache» Gelübde ab und können von nun ab nicht mehr ohne Erlaubnis der Obern austreten.
Sie heißen nun Scholastiker, studieren in einem Kollegium des Ordens fünf Jahre die Humaniora und Philosophie, werden dann fünf Jahre als Lehrer in diesen Fächern beschäftigt, studieren dann fünf Jahre Theologie und werden nach vollendetem 30. Lebensjahre zu Priestern geweiht. (Für solche, die nach anderwärts vollendeten Studien oder als Priester eintreten, wird das Scholastikat abgekürzt.) Diese legen dann nochmals die Gelübde als «öffentliche», aber nichtfeierliche ab, heißen nun «geistliche Koadjutoren» (Coadjutores spirituales) und werden in der Seelsorge, Mission oder im Unterricht verwendet; «zeitliche Koadjutoren» (Coadjutores temporales) heißen die Laienbrüder.
Manche J. bleiben zeitlebens Koadjutoren. Professen heißen diejenigen, die zur «feierlichen» Ablegung der drei gewöhnlichen Gelübde und eines vierten, des besondern Gehorsams gegen den Papst zugelassen werden (daher Professi quatuor votorum). Nur Professen können zu den höhern Ämtern des Ordens gelangen und zu den Generalkongregationen gewählt werden. Aus gewichtigen Gründen können sie ebenso wie Scholastiker und Koadjutoren von den Ordensobern ausgestoßen werden.
Die Professen legen auch das Gelübde ab, eine kirchliche Würde nur auf Befehl des Papstes anzunehmen. Wenige J. sind Bischöfe gewesen, was sich bei der allgemeinen Tendenz des Ordens leicht erklärt; dagegen hat, seit Franz Toletus (1593) und Bellarmin (1599) Kardinäle wurden, das Kardinalskollegium bis 1740 fast immer wenigstens einen J. zum Mitgliede gehabt (Pazmany, de Lugo, Pallavicini, Nidhard, Tolomei, Salerno, Cienfuegos). Papst ist kein Jesuit geworden.
Die Häuser des Ordens zerfallen in Profeßhäuser (nur diese dürfen keinen Grundbesitz und kein gesichertes Einkommen haben), Kollegien, Noviziate und Residenzen (kleinere Ordenshäuser und Missionsstationen). An der Spitze jedes Ordenshauses steht ein Rektor, an der Spitze einer Provinz (s. unten) ein Provinzial; beide werden, immer nur für einige Jahre, von dem zu Rom residierenden General ernannt. Dieser wird von einer Generalkongregation, an der alle Provinziale und je ein in jeder Provinz gewählter Deputierter teilnehmen, für Lebenszeit gewählt und hat eine fast unumschränkte Gewalt.
Die Generalkongregation wählt auch fünf Assistenten (je einen für eine Assistenz, d. i. Gruppe von Provinzen) und einen Admonitor (Mahner) des Generals; letzterer ist aber an ihre Ratschläge nicht gebunden. Neue allgemeine Verordnungen können nur von Generalkongregationen beschlossen werden. Ordentliche Generalkongregationen treten nur nach dem Tode des Generals zusammen, außerordentliche können von dem General oder von den Assistenten berufen oder von der alle drei Jahre zur Berichterstattung und Beratung zusammentretenden Kongregation der Prokuratoren (Abgeordneten der Provinzen) beschlossen werden. Dies ist aber nie geschehen, und darum ist auch nie ein General abgesetzt worden, was der Generalkongregation in gewissen Fällen zusteht. Innocenz X. verordnete 1646, um die Macht des Generals einzuschränken, es solle alle neun Jahre eine Generalkongregation abgehalten werden; die Verordnung wurde aber auf wiederholte Bitten des Ordens von Benedikt XIV. 1746 aufgehoben.
2) Geschichte bis zur Aufhebung 1773.
Die J. breiteten sich rasch über alle kath. Länder Europas aus. In Paris [* 29] gelang ihnen erst nach langem Widerstand seitens des Parlaments und der Universität 1562 die Gründung des Kollegs von Clermont. Nach dem Attentat Chatels auf Heinrich IV. (1594) wurden sie aus Frankreich verwiesen; sie kehrten 1603 zurück und hielten sich seitdem, obschon Parlament und Universität durch die Verdammung der Lehre [* 30] von Mariana (s. d.) über den Königsmord und der Bücher anderer J. (Bellarmin, Suarez, Vecanus u. a.) über die Gewalt des Papstes in weltlichen Dingen sie bekämpften.
Ihre Versuche, in England Fuß zu fassen, scheiterten an dem Widerstände der Regierung: mehrere englische J. wurden hingerichtet, 1605 Garnett wegen des Verdachts der Beteiligung an der Pulververschwörung. Schon bei Lebzeiten Loyolas wurde durch Franz Xavier die Missionsthätigkeit der J. in Ostindien, China und Japan begonnen; sie war von großen, aber freilich nicht dauernden Erfolgen begleitet. Auch in Südamerika [* 31] waren die J. als Missionare thätig und begründeten in Paraguay [* 32] (s. d.) einen großen theokratischen Staat. 1759, 14 Jahre vor der Aufhebung, zählte der Orden 22 589 Mitglieder in 41 Provinzen mit 24 Profeßhäusern, 609 Kollegien, 61 Noviziaten, 340 Residenzen, 171 Seminarien und 270 Missionsposten. Wo die J. sich festsetzten, wirkten sie mit Erfolg für die Ausbreitung und Befestigung des Katholicismus und der päpstl.
Gewalt, in Deutschland im Interesse der Gegenreformation (s. d.), in Frankreich freilich mit Anbequemung an die Grundsätze der Gallikanischen Kirche (s. d.). Sie gewannen auch, namentlich als Beichtväter an den kath. Höfen, großen Einfluß in polit. Dingen. Auch in allen Zweigen der theol. Litteratur waren die J. sehr thätig; kein Orden hat so viele Schriftsteller und unter diesen eine so große Einmütigkeit in der Verfolgung derselben Zwecke aufzuweisen. Letzteres wurde durch eine strenge Ordenscensur erreicht: kein größeres Werk durfte gedruckt werden, ohne von den durch den General bestellten Revisoren gut-
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geheißen zu sein. Die hervorragendsten Schrift- steller des Ordens sind: Bellarmin, Fr. Tolctus, A. Salmeron, Fr. Suarez, A. Possevin, Joh. Mal- donat, I. Mariana, H. Busembaum, I. Sirmond, D. Petavius, G. Daniel, P. Segneri, Sforza Palla- vicini, F. A. Iaccaria, G. Tiraboschi, die Bollan- disten (zu den letzten vgl. ^cta sgnetoruiQ). Die I. erfuhren von Anfang an auch in kath. Kreisen mancherlei Widerspruch. Schon vor 1600 begann ihr Streit mit den Dominikanern über die Gnadenlehre, bezüglich deren später auch die Augu- stiner und die Iansenisten (s. d den I. entgegen- traten. An die Kontroverse mit den Iansenisten knüpfte sich im 18. Iabrh. der Streit über die Bulle IIniF6niw8 (s. d.), deren Gegner, ein großer Teil der franz. Geistlichkeit, von den I. und ihren An- hängern bitter verfolgt wurden.
Noch mehr wurde die Sittenlehre der I. getadelt, die im Anschluß an das System des Probabilismus (s. d.) vorge- tragen wurde. Namentlich Pascal machte in seinen «I.6ttr63 pi-ovincikleg » (1656 - 57) die Iesuiten- moral in weitern Kreisen bekannt und verächtlich. Untcr den laxen Moralsätzen, die von Alexander VII. 1665, von Innocenz XI. 1679 verdammt wurden, sind die meisten aus Schriften von I. entnommen. Innocenz XI. nahm Thyrsus Gonzalez, einen der wenigen I., die Gegner des Probabilismus waren, in seinen besondern Schutz, bewirkte, daß er 1687 General wurde, und beauftragte ihn, der im Orden herrschenden Neigung zu der laxen Moral zu steuern.
Gonzalez versuchte dies, stieß aber auf entschiedenen Widerstand und hatte nur wenig Erfolg. Von 1743 an wurde die Iefuitenmoral sehr scharf von einigen ital. Dominikanern (Concma, Patuzzi) bekämpft. Die Iesuitenmissionare in China und Ostindien wurden von den Missionaren der andern Orden von 1645 an heftig angegriffen, weil sie den Neubekehr- ten die Beibehaltung gewisser Gebräuche gestatteten, die heidnisch oder abergläubisch seien. Der Streit dauerte ein Jahrhundert, da sich die I., sonst die eifrigsten Diener der Päpste, den ihnen ungünstigen päpstl.
Entscheidungen widersetzten. Auch in andern Fällen, namentlich bei dem Verbote von Büchern ihrer Ordensgenossen, trotzten die I. der Kurie. Mehrere hervorragende Kardinäle waren scharfe Gegner der I., wie Casanate, Noris, Passionei, Marefoschi. Sittliche Ärgernisse kamen bei den I. verhältnismäßig selten vor; aber das Bestreben, ihren Einfluß auch andern Orden, Weltgeistlichen und Bischöfen gegenüber zum allein geltenden zu machen, die Sache ihres Ordens mit der Sache der Kirche zu identifizieren, dazu ihre Einmischung in polit.
Angelegenheiten und ihr Streben, den Reich- tum des Ordens, auch durch Handelsgeschäfte, zu vermehren, machten sie in weiten Kreisen der Katho- liken verhaßt und bereiteten ihren Sturz vor. Die Unterdrückung der I. begann in Portugal, [* 34] wo der Minister Pombal mit eiserner Konsequenz und Strenge gegen sie vorging. Wegen ihres Wider- standes in Paraguay (s. d.) wurden sie 1750 aus allen portug. Kolonien ausgewiesen. 1758 erließ der Kardinal Saldanha, den Benedikt XIV. mit einer Visitation des Ordens beauftragt hatte, ein scharfes Dekret gegen dessen Handelsgeschäfte. 1759 wurde wegen angeblicher Mitschuld einiger I. an einem Attentat gegen den König Joseph I. der Orden in Portugal aufgehoben. (S. Aveiro, Dom Iosö.) In Frankreich wurde zuerst gegen die I. eingeschritten, als der Pater Lavalette, der zu Martinique ein großartiges Handelsgeschäft be- trieb, 1755 Bankrott machte, und der Provinzial von Frankreich sich weigerte, dessen Wechsel (im Betrage von mehr als 2 Mill. Livres) einzulösen.
Das Pariser Parlament verurteilte den General zur Zahlung und beschloß, die Statuten und die Schriften des Ordens zu untersuchen. Eine Kom- mission des Parlaments veröffentlichte 1762 die hauptsächlich von dem Mauriner Clemencet und zwei Weltgeistlichen zusammengestellten «Nxti-aitä ä68 kl836ltioU8 P6lnici6u863 et äaUF6r6N863 HU6 163 ^68Iiit63 out äHN8 toi18 168 t6NP8 80Ut6UU68». Der Antrag Ludwigs XV., der General Ricci möge durch einige Abänderungen der Verfassung den Orden retten, wurde mit den Worten «3iut, ut 8imt, ant H0Q 8iut!» («wenn der Orden nicht bleiben kann wie er ist, mag er untergehen!») abgelehnt. 1764 erwirkte dann der Minister Choiseul die Unterzeich- nung des königl. Dekrets, wodurch der Orden in Frankreich aufgehoben wurde. 1767 wurde er auf Betreiben des Ministers Aranda von Karl III. in Spanien und auf Betreiben des Ministers Tanucci in Neapel [* 35] und 1768 in Parma [* 36] aufgehoben.
Clemens Xlil. ließ sich verleiten, den vielfachen Angriffen auf die I. gegenüber durch die Bulle «^p03to1icuiu» vom den Orden noch einmal feierlich zu bestätigen. Sein Nachfolger Clemens XIV. aber (ein Franziskaner) gab dem Drängen der bourbonischen Höfe nach und hob den Orden durch das Vreve Domino 2.0 Reäemptor U08t(ir vom auf. Die drei ersten Generale der Periode des Or- dens von der Gründung bis 1773 waren Spanier: Ignatius von Loyola, Jakob Laynez (s. d.) 1558, Francesco von Borgia (Borja, Herzog von Gandia) 1565 (gest. 1572, von Urban VIII. 1624 selig, von Clemens X. 1671 heilig gesprochen).
Dann folgten ein Belgier, Eberhard Mercurian 1573, nach ihm meist Italiener: Claudio Aquaviva 1581 (s. d. und Iesuitenschulen);
Mutius Vitelleschi 1615, Viacenz Caraffa 1646;
Franz Piccolommi 1651;
Aloys Gottifredi 1652;
Goswin Nickel (aus Mich) 1652; Paul Oliva 1664;
Karl de Noyelle (Belgier) 1681; Thyrsus Gonzalez (Spanier) 1687;
Mckel Angelo Tamdurini 1706;
Franz Retz (aus Prag) 1730; Ignaz Visconti 1751;
Aloys Centurione 1755; Lorenzo Ricci 1758-73. 3) Geschichte von 1773 bis zur Gegen- wart. Da die I. behaupteten, das Breve Domino ac I^äLmpwi- no8t6i- müsse, um in Kraft [* 37] zu treten, in jedem Kollegium förmlich veröffentlicht werden, blieben einige Kollegien noch eine Zeit lang bestehen, die schlesischen unter dem Schutze Friedrichs II. bis 1776, worauf die I. ihr Ordensklerd ablegten, aber als «Priester des königl. Schulinstituts» ihre Thätig- keit fortfetzten. In Weihrußland ließ Katharina II. das Breve überhaupt nicht publizieren, weshalb die dortigen I. ihren Orden als fortbestehend anfahen und von 1782 bis 1802 drei Obere mit dem Titel «lebenslänglicher Generalvikar» oder «General für Rußland» wählten, (über die Versuche, den Orden unter einem andern Namen fortzusetzen, s. ßoeistk äu ^cle-Owui-.) Die beiden folgenden in Weißruß- land gewählten Obern, Gabriel Gruber und Thad- däus Vrzozowski, nahmen den Titel «General» an und wurden auch von den seit 1804 in Neapel und anderswo entstandenen Kollegien anerkannt. Durch die Bulle soilicitu^o onmium ecclegia- rum vom stellte Pius VII. den Orden ¶