Itzstein
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Johann Adam von, hervorragendes liberales Mitglied der badischen Kammer, geb. zu Mainz, [* 2] wo sein Vater kurfürstlicher Geheimrat war, trat in die Dienste [* 3] der Benediktinerabtei Amorbach, nach deren Aufhebung in leiningische Dienste und nach Mediatisierung des Fürstentums Leiningen 1809 in den badischen Staatsdienst und ward 1819 Hofgerichtsrat in Mannheim. [* 4] 1822 trat er als Abgeordneter für Mannheim in die Kammer und ward zum ersten Sekretär [* 5] erwählt.
Da er sich der Opposition anschloß, sollte er nach der Auflösung der Ständekammer an das Hofgericht zu Meersburg versetzt werden, nahm aber seine Entlassung. Von Schwetzingen 1831 zum Abgeordneten gewählt, übernahm er in der Kammer die Führung der liberalen Opposition und trat sogleich mit einem Antrag auf die Wiederherstellung der 1825 verstümmelten Verfassung hervor. Auch wurde er Vorsitzender der Budgetkommission, Mitglied des landständischen Ausschusses und der Kommission zur Prüfung der Staatsschuldentilgung.
Stets schlagfertig und redegewandt, übte er einen bedeutenden Einfluß auf den Gang [* 6] der badischen Kammerverhandlungen aus, indem er namentlich in den das Budget betreffenden Arbeiten große Spezialkenntnis bewies sowie in und außer der Kammer die Elemente der Opposition zusammenzuhalten und zu disziplinieren verstand. Beim Volk war er sehr angesehen und beliebt, und wurde ihm eine ihm zu Ehren geprägte Denkmünze überreicht und bei dieser Gelegenheit eine großartige Ovation dargebracht. Im Mai 1845 mit seinem Freund Hecker auf einer Reise nach Stettin [* 7] begriffen, erhielten beide in Berlin [* 8] die polizeiliche Weisung, sofort Berlin und die preußischen Staaten zu verlassen.
Als Mitglied des Vorparlaments (1848) und der konstituierenden Nationalversammlung gehörte I. zur äußersten Linken, trat aber wenig hervor und hielt nur einmal eine längere Rede, um die des badischen Aufstandes wegen Verurteilten zur Amnestie zu empfehlen. Bei der Reichsverweserwahl erhielt er die 32 Stimmen seiner Parteigenossen. Er folgte 1849 dem Rumpfparlament nach Stuttgart, [* 9] nahm aber an der badischen Erhebung keinen thätigen Anteil. Gleichwohl hochverräterischer Unternehmungen beschuldigt, entging er nur durch schleunige Flucht der Verhaftung und lebte eine Zeitlang als Flüchtling im Elsaß und in der Schweiz. [* 10] Erst 1850, nachdem seine Unschuld nachgewiesen worden, durfte er zurückkehren. Er starb, seit 1854 geistesschwach, auf seinem Gut zu Hallgarten.