Italien
ische
Rente, der Hauptteil der ital. Staatsschuld, zerfällt in die 5prozentige und in die 3prozentige Rente. Am waren von ersterm Typus 8846496476 Lire, von letzterm 213513665 Lire Kapital vorhanden, woraus erhellt, daß die 5prozentige Rente weitaus die wichtigste ist, welche auch im deutschen Effektenhandel fast allein in Frage kommt. Die 3prozentige Rente ist auch nur in Frankfurt [* 2] a. M. (seit 1884) zur amtlichen Notiz zugelassen. Auf beide Arten liegt eine Couponsteuer von 13,2 Proz., sodaß sich bei der 5prozentigen Rente nur ein Zinsfuß von 4,34, bei der 3prozentigen von 2,604 Proz. ergiebt. Außer in Deutschland [* 3] war die I. R. bis auf die neueste Zeit hauptsächlich in Frankreich ein beliebtes Anlagepapier. Nach einer amtlichen Statistik von 1892 befanden sich ungefähr 870 Mill. Lire Normalkapital (43 Mill. Zinsen) in ¶
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französischem, gleichzeitig 657 Mill. Lire Kapital (33 Mill. Zinsen) in deutschem Besitz. Seitdem dürfte sich das Verhältnis aber bedeutend geändert haben, da die Pariser Börse einen wahren Sturmlauf gegen ital. Werte unternommen hat. Diesen Baissemanövern in erster Linie, sodann allerdings auch den finanziellen Störungen des ital. Staatshaushalts und der augenblicklich ungünstigen wirtschaftlichen Lage im allgemeinen ist es zuzuschreiben, daß die 5prozentige Rente, welche zeitweilig schon den Parikurs erreicht hatte, im Dez. 1893 auf den niedrigen Stand von 80 heruntergedrückt ist.
Der Umstand, daß in Italien
[* 5] seit einiger Zeit wieder ein bedeutendes Goldagio (etwa 12-15 Proz. gegen Papier)
besteht, macht es für ital. Rente
nbesitzer vorteilhaft, ihre Titel nach dem Ausland zu senden und von
dort her ihre Zinsen in Gold
[* 6] zu beziehen. Deshalb ist die ital. Regierung wieder auf eine frühere Einrichtung
zurückgekommen, von ausländischen Besitzern der Rente den schriftlichen Besitznachweis (sog. Affidavit) unter Vorlegung der
Rente
ntitel zu verlangen; was für die ausländischen Gläubiger höchst unbequem ist.