Irrespirabel
(spätlat.), zum Einatmen ungeeignet, bezeichnet sowohl solche Gase [* 2] oder Luftarten, welche ¶
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an sich unschädlich sind, aber den für die Erneuerung des Bluts notwendigen Sauerstoff nicht enthalten (Stickstoff, Wasserstoff, Grubengas), als solche, welche eingeatmet werden können, aber giftig sind (Kohlensäure, Schwefelwasserstoff), und endlich solche, welche i. im engern Sinn sind, da sie nicht eingeatmet werden können, weil sie krampfhaftes Husten und Verschluß der Stimmritze bedingen (Chlor, Salpetersäuredämpfe, Bromdämpfe).