Intestaterbfolge
(lat., »testamentlose Erbfolge«, gesetzliche Erbfolge), die Erbfolge (s. d.), welche, im Gegensatz zu der auf freier Verfügung des Erblassers beruhenden, auf einem durch das Gesetz als Berechtigungsgrund anerkannten Verhältnis (Verwandtschaft und Ehe) beruht und dann eintritt, wenn weder ein Erbvertrag noch ein gültiges Testament vorliegt.