Intervenieren
(lat.), dazwischentreten, sich ins Mittel schlagen, in eine anhängige Klagesache als Partei eintreten;
im Wechselverkehr: einen von dem Bezogenen zurückgewiesenen
Wechsel
für Rechnung oder zu
Ehren (per onor) des Ausstellers
oder eines
Giranten einlösen (daher: Ehrenintervention
, Interventionsprovision);
Interveniént
, einer, der interveniert;
Intervént, im
Zivilprozeß der Gegner des Intervenienten
, s.
Intervention.