International
(neulat.), Bezeichnung für dasjenige, was »zwischen verschiedenen Nationen« stattfindet oder Geltung hat. So bildet der internationale Verkehr (Welthandel) den Gegensatz zum innern Handel in den einzelnen Ländern. Das internationale Recht ist teils öffentliches (s. Völkerrecht), teils privates, von der Kollision der Rechte handelndes Recht, insofern es nämlich in vielen Fällen zweifelhaft sein kann, ob eine Sache nach der Gesetzgebung des einen oder des andern Staats zu beurteilen ist (s. Privatrecht). Der Ausdruck I. ist (nach F. v. Holtzendorff) zuerst von Bentham gebraucht worden. Der internationale Verkehr gewinnt in unsrer Zeit mehr und mehr an Bedeutung, worin ein hochwichtiger Kulturfortschritt der Menschheit zu erblicken ist. Internationale Vereinigungen, wie z. B. der Weltpostverein, fördern die gemeinsamen Interessen der zivilisierten Nationen. Gemeinsame Bestrebungen im Interesse der Humanität, der Wissenschaft und der Rechtspflege werden auf internationalen Kongressen und in internationalen Vereinen gepflegt, und die internationalen Beziehungen der Staaten zu einander nehmen die Aufmerksamkeit und Thätigkeit der Regierungen ganz besonders in Anspruch.