International
(neulat.), Bezeichnung für dasjenige, was »zwischen
verschiedenen
Nationen« stattfindet oder Geltung hat. So bildet der internationale
Verkehr
(Welthandel)
den
Gegensatz zum innern
Handel in den einzelnen
Ländern. Das internationale
Recht ist teils öffentliches (s.
Völkerrecht),
teils privates, von der
Kollision der
Rechte handelndes
Recht, insofern es nämlich in vielen
Fällen zweifelhaft sein kann,
ob eine
Sache nach der
Gesetzgebung des einen oder des andern
Staats zu beurteilen ist (s.
Privatrecht).
Der
Ausdruck I. ist (nach F. v.
Holtzendorff) zuerst von
Bentham gebraucht worden. Der internationale
Verkehr gewinnt in unsrer
Zeit mehr und mehr an Bedeutung, worin ein hochwichtiger Kulturfortschritt der Menschheit zu erblicken ist.
Internationale
Vereinigungen, wie z. B. der
Weltpostverein, fördern die gemeinsamen
Interessen der zivilisierten
Nationen.
Gemeinsame Bestrebungen im
Interesse der
Humanität, der
Wissenschaft und der
Rechtspflege werden auf internatio
nalen
Kongressen
und in internatio
nalen
Vereinen gepflegt, und die internatio
nalen Beziehungen der
Staaten zu einander nehmen die
Aufmerksamkeit
und Thätigkeit der
Regierungen ganz besonders in Anspruch.