Interlokut
(lat. Interlocutio, auch Interlocutorium, Zwischenurteil, Zwischenbescheid), früher im Gegensatz zum Enderkenntnis Bezeichnung für eine richterliche Verfügung, die sich nur auf Leitung des Ganges des Rechtsstreits oder auf einen Zwischenpunkt bezog;
daher Beweisinterlokut
(Beweisbescheid) die richterliche
Verfügung, durch welche das Beweisthema
in einem bürgerlichen
Rechtsstreit festgestellt wird.