Interimswechsel,
s. Interimsschein.
3 Wörter, 36 Zeichen
s. Interimsschein.
(Interimsquittung), die vorläufige Bescheinigung über den Empfang einer Zahlung, welche einstweilen bis zur Ausfertigung einer förmlichen Quittung oder eines förmlichen Schuldscheins ausgestellt und dann gegen dieses Dokument umgetauscht wird. Interimsscheine über die Voll- oder Teileinzahlung auf eine Aktie (Aktienpromessen, -Certifikate, -Anteilscheine) dürfen nicht auf den Inhaber lauten (s. Aktie, S. 263). Im Wechselverkehr kommen Interimsscheine (oft unrichtigerweise Interimswechsel genannt) namentlich dann vor, wenn jemand einen auf einen Auswärtigen gezogenen Wechsel zum Einkassieren erhält und daher den Empfang der Wechselsumme erst nach deren Eingang bescheinigen kann, oder wenn der Käufer eines Wechsels die Zahlung dafür erst nach einer bestimmten Zeit zu leisten verspricht, oder wenn jemand einen Wechsel verkauft, den er zwar erwartet, aber noch nicht hat, etc. Von einem wirklichen Interimswechsel kann man in solchen Fällen nur dann sprechen, wenn ein eigentlicher Wechsel ausgestellt ist. Ein solcher kann aber nach heutigem Wechselrecht nur über eine bestimmte Geldsumme ausgestellt werden.