Interdikt.
Kirchenstrafe, durch die den Gläubigen gottesdienstliche Handlungen verweigert werden. ⟶ Bannfluch.
Interdikt
313 Wörter, 2'317 Zeichen
Rechtswissenschaft — 2) Kirchenrecht — Geistliche Gerichtsbarkeit
Interdikt.
Kirchenstrafe, durch die den Gläubigen gottesdienstliche Handlungen verweigert werden. ⟶ Bannfluch.