(Instrumentierung, lat.), die Verteilung der
Parte einer Orchesterkomposition auf die einzelnen
Instrumente.
Man muß sich das so denken, daß der
Komponist sein Werk zuerst skizziert, d. h. rein musikalisch konzipiert,
und ohne Rücksicht auf die
Instrumente entwirft und sodann bei der Ausarbeitung im einzelnen den verschiedenen
Instrumenten
ihre
Parte anweist. So spricht man auch von der Instrumentierung einer Beethovenschen
Sonate u. a., wenn dieselbe fürOrchester
bearbeitet wird; ältere Orchesterwerke müssen, wenn sie neu belebt werden sollen, teilweise anders instrumentiert werden,
weil manche der im 17.-18. Jahrh. gebräuchlichen
Instrumente
(Theorbe,
Gambe u. a.) nicht mehr im
Gebrauch sind. Seit durch
Haydn die Orchesterinstrumente zu selbständigen Individuen geworden sind,
¶
mehr
deren jedes eine andre Sprache
[* 3] redet, ist es freilich nicht mehr das Rechte, wenn der Komponist erst komponiert und dann instrumentiert,
vielmehr muß er sogleich für den vollen Apparat des gewählten Orchesters denken; die Skizze ist also nur eine abbreviierte
Art der Notierung. - Die Instrumentationslehre belehrt den Schüler über Tonumfang und Eigenart, technische
Behandlung und zweckmäßige Kombination der Instrumente. Gute Anleitungen finden sich in den Kompositionslehren von Marx (Bd. 3. u.
4), Lobe (Bd. 2) sowie in den speziellen Instrumentationslehren
von Berlioz (»Traité d'instrumentation«, Par. 1844; deutsch von Dörffel, Leipz.
1864),
Gevaert (»Nouveau traité d'instrumentation«, Par.
1885; deutsch von Riemann, Leipz. 1887), E. Prout (deutsche Ausg., das.
1879) u. a.
Instrumentierung, die Anordnung der Instrumente (Tonwerkzeuge) in Orchesterkompositionen. Die I. verlangt,
neben der charakteristischen Verwendung jedes einzelnen Instruments, ebenso charaktervolle als wohlklingende Kombinationen
aller in dem Stücke vorkommenden Instrumente. Man kann die I. eines Tonsatzes als eine von der eigentlichen Erfindung
und Anlage desselben gesonderte Beschäftigung ansehen, doch muß bei allen guten Tonstücken die I. so natürlich und charakteristisch
erscheinen, als gehörten der Tongedanke und seine instrumentale Umkleidung ursprünglich zusammen.
Auch bieten die Meisterwerke aller Zeiten eine reiche Ausbeute an Motiven, bei denen die Klangfarbe die Hauptsache ist. In der
Regel notiert deshalb der Komponist schon in der ersten Skizze an wichtigen Stellen auch das oder die Instrumente.
Ausgezeichnete Leistungen in der I. beruhen auf angeborenem Klangsinn. Auf Grund einer solchen Naturbegabung entstanden die
neuen Kombinationen von Monteverdi, J. S. Bach, Gluck, Berlioz, Wagner. Unter den musikalischen Nationen haben sich die
Franzosen durch einen starken Sinn für I. von jeher hervorgethan. Um das allgemein Notwendige in dieser Kunst zu leisten wird
vorausgesetzt: genaue Kenntnis der specifischen Charaktereigentümlichkeiten, des Umfangs, der Klangfarbe, Technik und Notierungsart
eines jeden Instruments;
ferner sorgfältiges Studium der aus Mischung verschiedener Instrumentengattungen und Arten hervorgehenden
Klangwirkungen.
Kenntnis hiervon ist vorzugsweise aus den Partituren der Meisterwerke und aus Vergleichung
derselben mit der Wirkung in den Ausführungen zu schöpfen. Instrumentationslehren enthalten sämtliche Lehrbücher der
Komposition. Vom rein modernen Standpunkte schrieb Berlioz seinen «Traité d’instrumentation» (Par. 1844). Die Mischung der
verschiedenen Instrumentengattungen hat, der Wichtigkeit dieses Gesichtspunktes entsprechend, zuerst Rich.
Hofmann in seiner «Praktischen Instrumentationslehre»
(7 Tle., Lpz. 1893) eingehend behandelt. –
Vgl. außerdem Gaßner, Partiturkenntnis (2. Aufl., 2 Bde.,
Karlsr. 1842‒43);
Gevaert, Traité d’instrumentation (1863; verbessert als «Nouveau traité d’instrumentation»,
Par. 1885; deutsch von H. Riemann, Lpz. 1887);
Prout, Elementar-Lehrbuch der I. (deutsch von Bachur, Lpz. 1879);
F. L.Schubert,
Instrumentationslehre (5. Aufl. von Karl Kipke, ebd. 1893).
Eine Geschichte der I. verfaßte Lavoix (Histoire de l’instrumentation, 1878; preisgekrönt).