Instrumént
(lat.), Werkzeug, meist gebraucht von Werkzeugen, die zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder technischen Zwecken dienen, daher man von mathematischen, optischen, astronomischen, physikalischen, medizinischen, chirurgischen, chemischen, meteorologischen, nautischen, elektrischen, musikalischen (s. Musikinstrumente) und andern I. spricht. Die Herstellung der I. erfordert eine sehr sorgfältige Arbeit, nicht selten besondere Kenntnisse in Mathematik, Astronomie, [* 2] Meteorologie, Chemie, Physik u. s. w. und findet sich deshalb auch in den höchstkultivierten Ländern besonders entwickelt.
Diese Arbeiten der Mechaniker und mechan. Werkstätten unterscheiden sich von den eigentlichen Werkzeugen zunächst nur durch die Feinheit der Ausführung, sodann durch die Bestimmung für eine ganz besondere Verwendung. Das Messer [* 3] eines chirurg. Bestecks bleibt immerhin ein Messer, soll aber zu chirurg. Operationen verwendet werden und wird dadurch zum I. Trotzdem verwischt sich die Grenze zwischen Werkzeug und I., und ebensowenig läßt sich mit Bestimmtheit die Grenze zwischen dem Apparat und dem I. bezeichnen. Elektrische, [* 4] Wage- und Meßapparate u. s. w. werden ebenso häufig, wenn sie fein ausgeführt sind und in bescheidenen Größenverhältnissen bleiben, als I. bezeichnet.
In der Herstellung der I. leistet Deutschland [* 5] ganz Vorzügliches. In einigen wenigen Artikeln, die seltener begehrt werden und eine besonders gute Ausführung verlangen, sind zwar Paris, [* 6] in nautischen I. London [* 7] noch heute tonangebend; in Bezug auf die geringern wie bessern und selbst besten I. des Massenverbrauchs versorgt Deutschland alle Länder der Erde. Vorhanden waren bei der Gewerbezählung von 1882 in Deutschland für die Herstellung von I. 4356 Betriebe mit 13539 Arbeitern, darunter 199 Fabriken mit Motorenbetrieb und 2528 Arbeitskräften.
Seitdem werden sich diese Zahlen um mindestens 10‒15 Proz. erhöht haben. Sachkundige Mechaniker, von denen sich aber ein großer Teil nur mit der Reparatur, dem Handel u. s. w. der I. beschäftigt, finden sich in nahezu allen Städten; mehr oder weniger konzentriert ist dagegen die Herstellung der I., sowohl hausindustriell wie fabrikmäßig, nur in den größern Plätzen, vor allem in Berlin, [* 8] sodann in München, [* 9] Hamburg, [* 10] Dresden, [* 11] Leipzig [* 12] u. s. w., außerdem für bestimmte I. in einigen Bezirken, in denen sich dieser Zweig der Hausindustrie auch auf das platte Land erstreckt.
Das letztere gilt z. B. für die
Thermometer
[* 13] von Ilmenau in
Thüringen, die Brillenindustrie in Rathenow,
[* 14] die Glasinstrumente
in
Thüringen, chirurgische I. in und bei
Tübingen,
[* 15] Reißzeuge in
Nürnberg
[* 16] und
Fürth.
[* 17] Eine hervorragende
Rolle spielen außerdem: für optische I. (Ferngläser,
Brillen,
Pincenez, astronomische I., Mikroskope):
[* 18]
München,
Berlin,
Fürth,
Nürnberg,
Leipzig,
Jena
[* 19] (für Mikroskope und andere wissenschaftliche optische I.);
für medizinische I. (chirurgische, orthopädische, zahn- und tierärztliche, elektro-medizinische, Bandagen, künstliche Glieder, [* 20] Respiratoren): Berlin, Hamburg, Dresden, Köln, [* 21] Straßburg, [* 22] Tuttlingen, [* 23] Königsberg; [* 24]
für chemische: Berlin, Leipzig;
für chemische Glasinstrumente:
Ilmenau,
Manebach, Elgersburg, Stützerbach und Schmiedefeld, sämtlich in
Thüringen;
für meteorologische (Barometer, [* 25] Thermometer): Berlin, Hamburg, Thüringen;
mathematische (Präzisionsinstrumente
,
Rechenmaschinen, Reißzeuge):
München,
Nürnberg,
Fürth,
Berlin,
Leipzig,
Halle;
[* 26]
physikalische: Berlin, München, Köln, Dresden;
nautische: Hamburg, Stettin, [* 27] Danzig, [* 28] Bremen; [* 29]
Meßinstrumente (Hohl- und Längenmaße): Berlin, Eßlingen, [* 30] München u. a. m. – Die deutsche Ausfuhrstatistik führt nur optische I. besonders auf, die andern I. sind vorwiegend unter «feinen Eisenwaren» mit enthalten. 1892 belief sich die Ausfuhr der optischen I. allein auf 860 t im Werte von 16,4 Mill. M.; der Wert der andern ausgeführten I. wird auf 45‒48 Mill. M. zu schätzen sein. – Über Musikinstrumente s. d.
Juristisch heißt I. soviel wie Urkunde; daher Instrumentszeugen die bei Errichtung einer Urkunde zugezogenen Urkundspersonen. (S. Urkunde.)